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Bauunternehmen haften für Sozial- und Berufsgenossenschaftsbeiträge ihrer Subunternehmer

  • "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" bietet 10-seitigen Sonderdruck mit Checklisten zur Haftungsminimierung an

(25.3.2007) Die Haftung von Bauunternehmern für Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge ihrer Subunternehmer nimmt beängstigende Formen an. Für den vorläufigen Höhepunkt hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit der Entscheidung gesorgt, dass ein Bauunternehmen für Beiträge des Sub zur Berufsgenossenschaft (BG) und für die Zahlung der Insolvenzgeldumlage wie ein selbstschuldnerischer Bürge haftet (Urteil vom 26.1.2007, Az: L 4 U 57/06).

Zahlt der Sub nicht, kann das Bauunternehmen ohne Wenn und Aber in Haftung genommen werden. Ein Verschulden ist nicht erforderlich. Es besteht keine Exkulpationsmöglichkeit. Auch die Tatsache, dass die BG für den Sub eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat, hilft dem Bauunternehmen nicht. Haftungsbescheide in oft fünfstelliger Höhe sind die zwingende Folge.

Der "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" rät deshalb allen Bauunternehmen, die bei einem Bauwerk Leistungen untervergeben, Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Haftungsgefahren lauern bei der Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Subunternehmen in Hülle und Fülle; sei es im steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Bereich.

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Damit Bauunternehmen diese Haftungsrisiken bestmöglich minimieren, macht der "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" mittelständischen Bauunternehmen ein attraktives Angebot: Interessenten, die beim Verlag jetzt online ein kostenloses Probeexemplar ordern, bekommen zusätzlich per E-Mail eine PDF-Datei mit einem 10-seitigen Sonderdruck "Zusammenarbeit mit Subunternehmern: Haftungsrisiken kennen und vermeiden" per E-Mail zugesandt. Diese Möglichkeit gibt es unter iww.de/bauunternehmer/UntBriefBauw/infoindex.php?cid=64.

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