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Länder planen keine Anhebung der Grunderwerbsteuer

(4.2.2007) Seit der Förderalismusreform dürfen die Bundesländer künftig selbst die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes festlegen. Eine Umfrage der Immobilien Zeitung hat ergeben, dass derzeit jedoch fast nirgends mit einer Erhöhung zu rechnen ist.

Wie die Fachzeitung in ihrer am 25. Januar erschienenen Ausgabe berichtete, haben 13 der 16 befragten Länderfinanzministerien zu verstehen gegeben, dass der seit 1997 geltende Satz von 3,5% nicht verändert werden soll.

  • Nur in Bremen werden die Möglichkeiten der am 1. September 2006 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen noch geprüft. Eine Entscheidung, so ein Sprecher des dortigen Finanzministeriums, sei in der zweiten Jahreshälte zu erwarten.
  • Aus dem Saarland lag keine Stellungnahme vor.
  • In Berlin fand bereits zum Jahresbeginn eine deutliche Anhebung des Satzes von 3,5% auf 4,5% statt. Beim Erwerb
    eines Einfamilienhauses im Wert von 300.000 Euro müssen so künftig statt 10.500 Euro 13.500 Euro an den Fiskus abgeführt werden.

Trotz der potenziellen Mehreinnahmen haben einige der Bundesländer eine Erhöhung nicht einmal ernsthaft in ihren Finanzausschüssen diskutiert.

  • So machte beispielsweise Bayern deutlich, dass eine Steuererhöhung zurzeit grundsätzlich ausgeschlossen wird.
  • Auch in Hamburg sieht man für eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer aktuell keinen Anlass: "Es gibt derzeit keinerlei solcher Überlegungen im Senat. Das ist kein Thema für Hamburg", ließ ein Sprecher des Finanzministeriums verlauten.
  • In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen betonte man ebenfalls das Desinteresse an einer höheren Grunderwerbsteuer.
  • In Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern wurden hingegen zumindest die Spielräume und der mögliche Handlungsbedarf nach den Änderungen durch die Förderalismusreform eingehend geprüft, bevor eine Erhöhung ausgeschlossen wurde. Mecklenburg-Vorpommern begründete seinen Entschluss mit Standortnachteilen, die bei einer höheren Grunderwerbsteuer im Vergleich zu den Nachbarländern entstehen würden.

Langfristig, so sind sich die Steuerexperten einig, muss allerdings dennoch davon ausgegangen werden, dass die neue Steuerautonomie von einigen Ländern dazu ausgenutzt wird, die Haushaltskassen durch eine Anhebung des Hebesatzes aufzubessern. Die Mehreinnahmen, so will es das Gesetz, fließen nämlich nicht in den allgemeinen Länderfinanzausgleich, sondern stehen tatsächlich den einzelnen Ländern selbst zu.

Trotzdem müssen viele Bauherren möglicherweise bald ein Vielfaches an Grunderwerbsteuer zahlen

Bislang werden 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig, wenn Deutschlands Immobilienkäufer ihre Unterschrift unter einen Vertrag setzen. Das bedeutet für Immobilienkäufer, die ein bereits fertiges Haus mit Grundstück erwerben: Sie müssen auf den gesamten Preis die Steuer entrichten. Bauherren, die erst nur das Grundstück kaufen, haben es da bisher besser: Sie zahlen diesen Aufschlag nur für den Wert des Grundstücks. Das eigene Haus dürfen sie später bauen, ohne dass darauf Grunderwerbsteuer anfällt. Doch schon bald könnte es mit dieser Zurückhaltung der Finanzämter vorbei sein und das Bauen für viele Bundesbürger erheblich teurer werden. Der Bundesfinanzhof, das oberste deutsche Steuergericht, hat nämlich in einem Urteil vom 21.9.2005 festgelegt: Wird ein bestimmtes Grundstück erst gekauft, nachdem die Planung der Immobilie schon bis annähernd zur Baureife fortgeschritten ist, wird die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den Grundstückspreis fällig, sondern auch auf den Wert der noch zu erstellenden Immobilie (Aktenzeichen: II R 49/04). In Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung sieht das Gericht diese Voraussetzungen selbst dann als gegeben an, wenn der Erwerber die Bauplanung maßgeblich beeinflusst oder sogar veranlasst hat (siehe auch Beitrag vom 12.8.2006).

siehe auch für weitere Informationen:

  • Immobilien Zeitung
  • Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

siehe zudem:


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