Gas-Sonderverträge mit Festpreisvereinbarung: Mögliche Gaspreissenkung nicht nutzbar!
(4.2.2007) Zunehmend bieten Gasanbieter ihren Kunden Sonderverträge mit Festpreisvereinbarung an. Die Verbraucherzentrale rät zur Skepsis: Sollten die Gaspreise im Rahmen der Liberalisierung sinken, zahlen Festpreiskunden über die gesamte restliche Vertragslaufzeit den alten, hohen Preis.
Wer jetzt einen solchen Sondervertrag abschließt, stimmt per Unterschrift der Preisforderung des Gasversorgers ausdrücklich zu. Weder eine Anpassung an möglicherweise sinkende Gaspreise, noch ein Widerspruch wegen nicht angemessenen Preises sind möglich, solange man an den Vertrag gebunden ist. Demgegenüber haben Kunden im Grundversorgungstarif ein gesetzliches Recht zum Widerspruch gegen unangemessene Gaspreise. Das hat der Gesetzgeber gerade erst in der neuen Grundversorgungsverordnung bestätigt.
Die Verbraucherzentrale warnt derzeit vor dem Abschluss von Gas-Sonderverträgen. Ihre Laufzeit kann ein bis fünf Jahre betragen, ohne dass Preissenkungen festgeschrieben würden. Grundsätzlich machen Festpreisverträge nur in Zeiten niedriger Preise Sinn.
Gaskunden, die sich gegen hohe Gaspreise wehren möchten, finden hilfreiche Informationen unter vz-bw.de/gaspreise.
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siehe zudem:
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- Heizungstechnik, Solarwärme, Wärmepumpen, Pelletsheizung, Wärmerückgewinnung, Brennstoffzellen, Energie liefern, erfassen, abrechnen und Strom-Versorger bei Baulinks