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Mieter dürfen bei Schimmel in der Wohnung fristlos kündigen

(10.1.2007) Stellen Mieter kurz nach Abschluss des Mietvertrages in ihrer Wohnung Feuchtigkeit und damit einhergehende Schimmelbildung fest, so dürfen sie wegen der möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung fristlos kündigen. Auf diese Entscheidung des Landgerichts Bremen macht die Quelle Bausparkasse Vermieter wie Mieter aufmerksam.

Im betreffenden Fall verweigerte der Vermieter nach der Kündigung die Rückzahlung der Kaution und forderte zudem weitere Mietzahlungen bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist. Seine Begründung: Die Ursache lag am fehlerhaftem Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter.

Das Bremer Gericht sah den Fall jedoch anders. Nach Anhörung von Zeugen stellte sich nämlich heraus, dass das Bauwerk mangelhaft war und die Schimmelbildung hierin ihre Ursache hatte. Die fristlose Kündigung der Mieter kurz nach dem Einzug war rechtmäßig (Az. 1 S 181/06).

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