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ID3 vTIT2 H BG BAU: Private Bauherren mssen Helfer melden und Schwarzarbeit meidenTRCK 1328USLT 8 eng Die warme Jahreszeit lockt und vielerorts wird in Eigenarbeit am Huschen gesgt, gehmmert und verputzt. Machen sich Helfer dabei ntzlich, muss der Bauherr diese sptestens eine Woche nach Arbeitsbeginn bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) anmelden. Zu beachten ist, wann und unter welchen Umstnden es sich um erlaubte Hilfe von Freunden und Bekannten handelt und wann Schwarzarbeit beginnt.
Die Beitrge zur Helferversicherung machen derzeit je nach Region zwischen 1,46 Euro und 1,83 Euro pro Helferstunde aus. Dafr bietet die BG BAU persnliche Beratungen, wie die gesetzlich notwendigen Unfallverhtungsvorschriften beachtet werden und welche Schutzkleidung, wie Helme und Sicherheitsschuhe, erforderlich sind.
Mit der Meldung an die Berufsgenossenschaftvermeiden private Bauherren nicht nur Bugelder, in Extremfllen bis 2.500 Euro oder gar Regressverfahren wegen grober Fahrlssigkeit. Durch das Beratungsangebot der BG BAU sollen schlielich auch Arbeitsunflle und damit persnliches Leid sowie mgliche Forderungen der Helfer nach Schadensersatz vermieden werden. Im Leistungspaket der BG BAU enthalten ist die Entschdigung nach Arbeits- oder Wegeunfllen. Dazu gehren die bernahme der Kosten fr Rehabilitation und- falls erforderlich- zur anschlieenden Hilfe zum Wiedereinstieg in das Erwerbsleben. Sollte die Erwerbsfhigkeit in Renten berechtigtem Grade vermindert bleiben, gewhrt die BG BAU auch Verletztenrenten.
Dass niemand gegen Unflle gefeit ist, verrt die Statistik: Jedes Jahr geschehen in Deutschland mehrere hundert Unflle bei nicht gewerbsmigen Bauarbeiten, manche mit tdlichem Ende. Viele Unflle hinterlassen schwerste Folgen, wie Querschnittslhmungen oder Schdel-Hirn-Verletzungen, und die Betroffenen mssen ber Jahre oder sogar lebenslang versorgt werden.
Die anfallenden Kosten wrden die Finanzkraft privater Bauherren zumeist hoffnungslos berfordern: Schon in den ersten zwei Jahren knnen in solchen Fllen Kosten von 300.000 Euro und mehr anfallen, fr Leistungen wie Verletztengeld, behindertengerechten Wohnungsumbau und Kosten fr die stationre Behandlung. Zudem knnen schnell monatliche Verletztenrenten und Pflegegelder zusammen zwischen 2.000 und 3.000 Euro anfallen.
Alle Helfer, wie zum Beispiel Kollegen, Freunde, Bekannte, Verwandte und Nachbarn sind bei der BG BAU versichert, auch wenn sie nur vorbergehend ttig werden. Eine Ausnahme gibt es lediglich bei kurzfristigen Geflligkeitsleistungen zwischen Verwandten. Eine weitere Ausnahme: Wenn smtliche Helfer zusammen nicht lnger als 40 Stunden- die tarifliche Wochenarbeitszeit im Bauhauptgewerbe- geholfen haben. In solchen Fllen sind die Helfer bei den Unfallkassen der ffentlichen Hand versichert.
Wann spricht man von Schwarzarbeit?
Private Bauherren sollten klar unterscheiden, wo Freundschaftsdienste enden und Schwarzarbeit beginnt. So drfen Hilfsleistungen nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Nach dem Gesetz zur Bekmpfung der Schwarzarbeit ist es illegal, wenn Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang gegen Entgelt geleistet werden und wenn Helfer die Arbeitsagentur, das Sozialamt oder die Krankenkasse nicht ber die Nebeneinknfte informieren. In solchen Fllen drohen Bauherren und schwarz arbeitenden Helfern empfindliche Bugelder, in Extremfllen bis zu 100.000 Euro.
Kontrollen durch die BG BAU und die Hauptzollmter haben stark zugenommen: Wird Schwarzarbeit nachgewiesen, mssen die Steuer- und Sozialversicherungsbeitrge nachentrichtet werden. Auerdem muss der "heimliche Arbeitgeber" damit rechnen, fr smtliche Aufwendungen wie etwa die Heilbehandlung in Regress genommen zu werden. Schwarzarbeit lohnt sich schon deshalb nicht, weil nur Handwerkerrechnungen, die ordnungsgem bezahlt wurden, als haushaltsnahe Dienstleistungen beim Finanzamt geltend gemacht werden knnen. Auch die Berufsgenossenschaft erkennt nur korrekte Handwerkerrechnungen an.
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