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Neue ÖNorm: elektrische Anlagen in Wohngebäuden

(21.12.2006) Von Leuchten und Lampen einmal ganz abgesehen. Da kann die Zahl der Steckdosen schon einmal zu wenig werden. Entsprechend notwendig ist es daher, elektrische Anlagen in Wohngebäuden richtig zu dimensionieren. Dafür steht Planern und Elektroinstallations-Unternehmen die neue dreiteilige ÖVE / ÖNORM E 8015 zur Verfügung.

Die ÖVE / ÖNORM E 8015 gilt für die Planung von elektrischen Anlagen in Wohngebäuden und ist sinngemäß für andere Gebäude mit vergleichbaren Anforderungen an die elektrische Ausrüstung anwendbar. Sie gibt Auskunft über die Art und den Umfang der Mindestausstattung elektrischer Anlagen - sowohl für Neubauten als auch in der Bestandsanierung. Anlagen mit Gebäudesystemtechnik, z.B. BUS-Technik, fallen ebenfalls in den Geltungsbereich dieser Norm. Der Begriff "elektrische Anlagen in Wohngebäuden" umfasst ...

  • Energieanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V Wechselstrom,
  • informationstechnische Anlagen,
  • Blitzschutzanlagen und Erdungsanlagen,
  • sicherheitstechnische Anlagen,
  • Steuerungsanlagen, z.B. für Heizung, Lüftung und Klima,
  • spezielle Steuerungsanlagen für Elektroenergie gemäß Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ELWOG).

Ein weiterer Anwendungsbereich ist die Verringerung des Risikos einer Beschädigung der elektrischen Leitungen bei nachträglichen Arbeiten. Außerdem wird durch die Einhaltung der Installationsbereiche Platz für andere Installationen wie Gas, Wasser oder Heizung geschaffen. Die Empfehlungen für die Anordnungen von nicht sichtbar verlegten Leitungen und Kabeln sowie Auslässen, Schaltern und Steckdosen elektrischer Anlagen einschließlich informationstechnischer Anlagen sind schon in der Planungsphase zu berücksichtigen.

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