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Bundeskabinett beschließt Änderung des Baugesetzbuchs

(10.8.2006) "Mit der Novelle des Baugesetzbuches erleichtern wir die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden. Bebauungsplanverfahren werden erheblich vereinfacht und verkürzt. Das fördert Investitionen, unterstützt den Bürokratieabbau und führt zu weniger Flächenverbrauch." Das sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee in Berlin, nachdem das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 9.8. den Entwurf einer Baugesetzbuchänderung beschlossen hat.

Das Gesetz soll zu einer erheblichen Beschleunigung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung führen, zum Beispiel durch Erhaltung und Umbau vorhandener Ortsteile. Demnach fallen in Zukunft die zeit- und kostenaufwendigen förmlichen Umweltprüfungen bei Bebauungsplänen von einer Größenordnung bis zu 20.000 m² zulässiger Grünfläche weg - das entspricht übrigens etwa vier Fußballfeldern. Das gleiche gilt in abgewandelter Form bis 70.000 m² zulässiger Grundfläche. Darüber hinaus wird die Mehrstufigkeit von Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen auf ein einstufiges Verfahren zurückgeführt. Wichtige Planungsvorhaben mit positiven Effekten auf Arbeitsplätze, Wohnungsmarkt und Infrastrukturausstattung werden so wesentlich vereinfacht und beschleunigt.

Mit solchen Bebauungsplänen innerhalb der Siedlungsbereiche können zum Beispiel die Nachverdichtung von städtischen Gebieten und die Anpassung von Wohnquartieren an die Bedürfnisse des alten- und familiengerechten Wohnens festgesetzt werden. In Betracht kommen auch Bebauungspläne für die Wiedernutzung stillgelegter Gewerbeflächen.

Die mit dem Gesetzentwurf vorgenommene Betonung der "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" soll dem Investor, der sich für eine Fläche im bestehenden Siedlungsbereich entscheidet, rascher zu Baurecht verhelfen. Dieser "rechtliche Bonus" dient zugleich der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Das heißt, die gezielte erstmalige Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungszwecke wird verringert und ein Flächenrecycling gefördert.

Die mit dem beschleunigten Verfahren geschaffenen Erleichterungen können je nach Fall bis zu einer Halbierung der Dauer der Verfahren führen. Damit kann in den Städten und Gemeinden Baurecht für notwendige Investitionen erheblich schneller geschaffen werden.

"Unser deutsches Planungsrecht gehört zu den modernsten in Europa, auch weil es kooperativ in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden entwickelt wird. Der Regierungsentwurf, der sich auf gezielte Änderungen des Baugesetzbuches beschränkt, wird daher im Rahmen eines Praxistests mit sechs Kommunen auf seine Praxistauglichkeit geprüft", sagte Tiefensee.

Der Deutsche Städtetag begrüßt den im Bundeskabinett beratenen Gesetzentwurf

"Mit dem Gesetzentwurf werden zentrale Anliegen der Stadtentwicklung aufgegriffen. Die Entwicklung der städtischen Zentren soll gezielt gefördert werden. Zugleich sollen investitionsfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus.

Details des Gesetzentwurfs seien noch zu prüfen und zu beraten. Mit den Interessen der Städte stimmten aber die Ziele überein, urbane Zentren zu sichern, die verbrauchernahe Versorgung zu stärken und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu ermöglichen. Articus weiter: "Die Entwicklung der Innenstädte und Stadtteilzentren mit ihrer lokalen Eigenständigkeit und Unverwechselbarkeit ist besonders bedeutsam: Denn hier geht es um Orte sozialer und kultureller Begegnung und damit um Orte der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimat."

Nach Ansicht des Deutschen Städtetages liegt die Zukunft der Städte auch weiterhin in ihrer Vielfalt aus Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Kultur und Handel. Dabei gilt es eine innenstadtverträgliche Ansiedlungspolitik zu gestalten. Für eine positive Stadtentwicklung ist ein attraktiver, vielfältiger und zur "grünen Wiese" konkurrenzfähiger innerstädtischer Handel von großer Bedeutung. Gerade im Interesse des Einzelhandels wird es darauf ankommen, die Bedingungen in den Innenstädten zu verbessern.

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