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Hörmann-Festverglasungen gemäß TRAV absturzsicher

(4.8.2006) Die Feuer- und Rauchschutzfestverglasungen der Hörmann KG erfüllen die Richtlinien der "Technischen Regeln für die Verwendung von Absturzsichernden Verglasungen" (TRAV). Der damit verbundene Wegfall einer Geländerkonstruktion erspart dem Bauherrn eines Objektes Mehrkosten und eröffnet Planern größere gestalterische Spielräume.

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Die TRAV-Richtlinien sind für Einsatzbereiche gedacht, bei denen Verglasungen die Funktion eines Geländers übernehmen, zum Beispiel bei Galerien, Podesten oder Treppenhäusern. Hier sollen Personen auf Verkehrsflächen gegen seitlichen Absturz gesichert werden. Die Landesbauordnungen fordern eine Absturzsicherung bei einem Höhenunterschied von einem Meter (0,5 Meter in Bayern!). Absturzsichernde Verglasungen haben den Vorteil, dass sie nicht durch ein Geländer ergänzt werden müssen. Das kann nicht nur die Optik verbessern, sondern außerdem Kosten sparen.

Alle Hörmann Feuer- und Rauchschutzfestverglasungen G30, F30, F60, F90, inklusive der F30 Systemwand, A/RS 350 und S/RS 300 erfüllen die Anforderungen der TRAV-Richtlinien. Auftraggeber müssen bei der Bestellung von Hörmann-Festverglasungen angeben, ob sie nach TRAV ausgeführt werden sollen.

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