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Energieberatung wirkt! Evaluation der Energieberatung der Verbraucherzentralen

(21.4.2006) Eine Auswertung der stationären Energieberatung der Verbraucherzentralen zeigt, dass sie als hochwertig, effektiv und effizient eingestuft werden kann. Sie kann als wichtiger Baustein im Rahmen der bestehenden Informations- und Beratungsangebote zum Thema Energieeinsparung angesehen werden - zumal neben Energieeineinsparungen auch Investitionen angestoßen, Fehlinvestitionen vermieden und Lerneffekte bei den Verbrauchern erzielt wurden.

Energieberatung

Die Verbraucherzentralen bieten bundesweit seit 1978 kostenlose stationären Energieberatungen an. Jährlich werden rund 70.000 etwa halbstündige Energieberatungen gezählt. Das Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) evaluierte im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) diese Beratung. Dazu wurden gemeinsam mit TNS-Emnid 500 Gebäudeeigentümer und Mieter befragt, die 2004 eine Energieberatung in Anspruch genommen haben.

Durch die Energieberatung wurden Energiesparmaßnahmen angestoßen und deren Ausführungsqualität verbessert. Aufgrund der Angaben der befragten Gebäudeeigentümer bzw. Mieter sieht man sich in der Lage, die erreichten Endenergieeinsparungen abzuschätzen: Demnach wurden Einsparungen von mindestens ein bis zwei Mrd. kWh Energie und 0,3 bis 0,6 Mio. Tonnen CO₂ ausgelöst. Bei den Beratenen wurden Investitionen in Energiesparmaßnahmen in Höhe von mindestens 40 bis 80 Mio. Euro angestoßen. Im Vergleich zu den meisten anderen Energieberatungsprogrammen wird dieses Beratungsprojekt mit Kosten von maximal 0,2 bis 0,3 Cent pro eingesparter Kilowattstunde als „sehr effizient“ eingestuft.

Bei der Evaluation wurde der Einfluss der Beratung auf die Umsetzung der diversen Energiesparmaßnahmen vergleichsweise differenziert erhoben. Denn nicht alle durchgeführten Maßnahmen der Beratenen, wie Wärmedämmung, Heizungssanierung oder dem Einsatz von Sonnenenergie, können vollständig als Effekt der Energieberatung gelten, da auch Förderprogramme oder gesetzliche Vorgaben Einfluss haben. Es stellte sich aber beispielsweise heraus, dass ein Drittel der beratenen Gebäudeeigentümer, die eine Außenwand- oder Dachdämmung durchführten, vor der Energieberatung überhaupt keine Dämmung geplant hatten und die Beratung dazu den „entscheidenden Impuls“ gab oder zumindest „eine wichtige Hilfestellung“ war.

Neben den quantifizierbaren Einspareffekten wurden bei den beratenen Personen in Hinblick auf die Zusammenhänge ihrer eigenen Handlungen, ihres Energieverbrauchs und den damit verbundenen Umweltauswirkungen wohl auch zusätzliche Lerneffekte erzielt. Außerdem wurden so genannte „Mitgebereffekte“ festgestellt: Mieter berichteten zum Beispiel, dass aufgrund der Weitergabe von Informationen an die Vermieter in fast der Hälfte der Fälle Maßnahmen durch die Vermieter ganz oder teilweise umgesetzt wurden.


Die Gutachter empfehlen, die Rolle der Energieberatung seitens der Verbraucherzentralen im Rahmen der Beratungs- und Informationsangebote der Bundesregierung zu stärken. Dem steht entgegen, dass sich die Bundesländer als Kooperationspartner aus der Unterstützung der Infrastruktur der Verbraucherzentralen zunehmend zurückziehen. Dies wird als Gefährdung der Qualität des Beratungsprojekts eingeschätzt. Außerdem sollten die Effekte bei der Einführung eines Entgelts für die bislang kostenlose Energieberatung sorgfältig beobachtet werden. Die Gutachter empfehlen zudem, bei der Weiterentwicklung der stationären Energieberatung besonders auf eine Verzahnung mit anderen Energieberatungsangeboten und Förderprogrammen in Deutschland hinzuwirken. Die Einführung des geplanten Energieausweises für Gebäude bietet demnächst noch mehr Ansatzpunkte für die Beratung.

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