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Tiefensee: Planungsbeschleunigung ist auf gutem Weg

(7.4.2006) Das Bundeskabinett hat am 5.April einer Formulierungshilfe zur Änderung des Gesetzesentwurfs zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zugestimmt. Dies teilte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee in Berlin mit. "Bauen muss in Deutschland schneller und einfacher werden. Durch die Beratung im Kabinett hat das Planungsbeschleunigungsgesetz zusätzlichen Schwung erhalten. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir bei den weiteren parlamentarischen Beratungen schnell zu einem guten Ergebnis kommen werden. Das ist auch ein wichtiges Signal zur Verbesserung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Vorhandene Finanzierungsmittel effizient einsetzen, Bauvorhaben beschleunigen und die Standortbedingungen verbessern - das sind die Kernziele der Planungsbeschleunigung", so der Bundesverkehrsminister nach der Kabinettsitzung.

Die Formulierungshilfen, die für den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen im Bundestag erarbeitet worden sind, verbessern den vorliegenden Gesetzentwurf in einer Reihe von Punkten:

  • Die Festlegung der Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen auf 10 Jahre + 5 Jahre Verlängerungsmöglichkeit.
  • Die ersatzlose Streichung der Außerkrafttretensregelung "15 Jahre nach Baubeginn".
  • Die Überarbeitung der Regelungen zur Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände. Dabei wurde die Regelung im Hinblick auf die in Deutschland geltende europäische Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten getroffen.
  • Eine Änderung des Raumordnungsgesetzes dahingehend, dass das Raumordnungsverfahren künftig nur noch auf Antrag des Vorhabenträgers durchgeführt wird.
  • Die Verankerung des gesetzlichen Sofortvollzugs der Betriebsgenehmigung für Verkehrsflughäfen und besonders wichtige Wasserstraßenprojekte.

"Ich will Bauen in Deutschland einfacher machen. Das gilt insbesondere für unsere Verkehrsinfrastruktur. Unsere Ziele sind klar: Wir wollen die Planungszeiten um ein Drittel verkürzen. Deshalb sollen künftig Einzelne bei besonders wichtigen Vorhaben die Planung nicht mehr in vielen Gerichtsinstanzen unnötig verzögern können. Auch für Umweltverbände gilt dann die gleiche Einspruchsfrist wie für jeden Bürger. Dazu wird es noch weitere Verbesserungen geben. Mit diesem Paket werden wir wichtige Infrastrukturprojekte künftig um bis zu zwei Jahre beschleunigen können", sagte Tiefensee.

"Mit dem Gesetz werden die Planungszeiten bei großen Infrastrukturprojekten um bis zu zwei Jahre verkürzt", so Tiefensee. "Das Gesetz wird entscheidend dazu beitragen, dass die Planung von Infrastrukturprojekten transparenter, zeitlich schneller und insgesamt effizienter wird. Höhere Planungssicherheit und beschleunigte Entscheidungsprozesse sind auch entscheidende Kriterien für private Investoren, um Kapital für Infrastrukturvorhaben zur Verfügung zu stellen. Damit ist der Gesetzentwurf ein wichtiges Signal zur Verbesserung der Investitionsbedingungen am Standort Deutschland mit allen positiven Auswirkungen für Wachstum und Beschäftigung. Dies kommt nicht nur den Nutzern der Infrastruktur entgegen, sondern bringt Aufträge für die Bauindustrie und den Mittelstand", so der Minister weiter.

Für besonders wichtige Infrastrukturvorhaben soll fortan in ganz Deutschland nur das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in erster und letzter Instanz zuständig sein. Die Verkürzung des Instanzenweges wird für solche Projekte genutzt, die als VDE-Projekt, als Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen oder ihre seewärtige Zufahrt, als Vorhaben mit internationalem Bezug (EU-Erweiterung) oder zur Beseitigung besonders gravierender Verkehrsengpässe von besonderer Bedeutung sind. "Vor allem mit der Verkürzung des Instanzenweges haben wir in den neuen Ländern bereits gute Erfahrungen gemacht. Es ist uns bereits Ende vergangenen Jahres gelungen, die im Osten geltende Regelung zu verlängern. Mit dem gesamtdeutschen Planungsbeschleunigungsgesetz wollen wir diese guten Erfahrungen, die wir im Osten Deutschlands gemacht haben, nun schnell auf die gesamte Bundesrepublik übertragen", so Tiefensee.

Die wichtigsten Veränderungen im Einzelnen:

  • Verkürzung des Rechtsweges auf eine Instanz

Für besonders wichtige Infrastrukturvorhaben soll künftig in ganz Deutschland nur das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in erster und letzter Instanz zuständig sein. Die Verkürzung des Instanzenweges wird für solche Projekte genutzt, die als VDE-Projekt, als Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen oder ihre seewärtige Zufahrt, als Vorhaben mit internationalem Bezug (EU-Erweiterung) oder zur Beseitigung besonders gravierender Verkehrsengpässe von besonderer Bedeutung sind.

Aus verfassungsrechtlichen Gründen muss für alle Bürger nachvollziehbar sein, wie mit diesen Kriterien in der Praxis umgegangen wird. Daher wurden in den Gesetzentwurf drei Listen aufgenommen, in denen diejenigen anstehenden Schienen-, Straßen- und Wasserstraßenvorhaben aufgelistet sind, auf die die mit den Verfassungsressorts vereinbarten Kriterien zutreffen. Im Ergebnis geht es um 22 Schienenvorhaben, 58 Straßenvorhaben und 6 Wasserstraßenvorhaben.

Beschleunigungseffekt: etwa 1 bis 1½ Jahre

  • Verzicht auf Erörterungstermine in bestimmten Fällen

Die Anhörungsbehörde kann unter bestimmten Umständen auf Erörterungstermine verzichten. Dies gilt insbesondere dann, wenn weder Einwendungen noch Stellungnahmen von Betroffenen oder Vereinen abgegeben wurden.

Beschleunigungseffekt: 2 bis 3 Wochen

  • Vorarbeiten zur Vorbereitung der Baudurchführung

Künftig müssen Grundstückseigentümer zum Beispiel Boden- und Grundwasseruntersuchungen oder Vermessungen und vorübergehende Markierungen nach Erlass des Planfestsstellungsbeschlusses per Gesetz zur Vorbereitung dulden.

Beschleunigungseffekt: 7 bis 9 Monate

  • Präklusionsfrist für Vereine

Auch Vereine müssen - wie schon heute jeder betroffene Bürger - fortan ihre Stellungnahmen innerhalb von zwei Wochen nach Ende der einmonatigen Auslegungsfrist von Plänen vorbringen

Beschleunigungseffekt: 2 bis 3 Monate

  • Ermittlungserleichterungen im Fall Orts abwesender Grundeigentümer

Künftig braucht die Behörde über die Prüfung von Grundbuch und Grundsteuertabelle hinaus keine weiteren Ermittlungsmaßnahmen mehr anzustellen.

Beschleunigungseffekt: nicht generell zu beziffern, kann aber im Einzelfall erheblich sein, wichtig ist Erhöhung der Planungssicherheit.

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