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Gibt es ein Haftungsrisiko bei Wohngebäuden ohne Lüftungsanlage?

  • Verband für Wohnungslüftung hat Rechtgutachten in Auftrag gegeben

(30.1.2006; Update 1.2.2007) Aufgrund vieler Anfragen verunsicherter Bauherren, Planer, Baufirmen und Bauträger hat der Verband für Wohnungslüftung e.V. im vergangenen Jahr ein Rechtsgutachten bei der renommierten Kanzlei Prof. Heiermann, Prof. Franke, Knipp für Bau- und Immobilienrecht, Essen in Auftrag gegeben. Das Rechtsgutachten soll insbesondere die Haftungslage für Planer und Bauträger aufzeigen, wenn Wohngebäude ohne Lüftungsanlagen neu geplant, renoviert oder saniert werden. Außerdem sollen die vielfältigen Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen freien Planern, Bauträgern, Planern bei Bauträgern und Bauherren untersucht und dargelegt werden.

Gemäß Bauphysik und Energieeinsparverordnung EnEV 2004 und DIN 4108 sind eine gut gedämmte und luftdichte Gebäudehülle erforderlich und vorgeschrieben. Um die notwendige Raumhygiene - bei dichter Gebäudehülle gefährdet durch mangelnde Feuchteabfuhr bei gleichzeitiger Anreicherung schädlicher Emissionen - dauerhaft sicherzustellen, sei eine möglichst nutzerunabhängige Be- und Entlüftung der Wohnräume notwendig.

Update:Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens liegen inzwischen vor.

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