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Baugewerbe fordert Augenmaß bei geplanten Steueränderungen

(8.12.2005) Anlässlich der heutigen öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses, in der u.a. über die beabsichtigte Streichung der degressiven AfA bei Mietwohngebäuden und um die Abschaffung der Eigenheimzulage beraten wird, erklärte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Arndt Frauenrath:

"Es bleibt zu hoffen, dass die Politik für die Argumente der eingeladenen Experten aus der Wirtschaft, darunter auch unseres Verbandes, offen ist. Denn teilweise schießen die vorgesehenen Maßnahmen über das sicherlich völlig unstreitige Ziel der Sanierung der Staatsfinanzen weit hinaus.
So geht etwa von der geplanten Abschaffung der degressiven AfA bei Mietwohngebäuden sowie ihrer Neufestsetzung auf linear 2% ein negatives Signal in Richtung potentieller Immobilieninvestoren aus. Ein Investitionsbedarf von jährlich ca. 300.000 benötigten Wohnungsneufertigstellungen ist aber weiterhin vorhanden. Hier drohen daher ohne Not Investitionen verhindert und Bautätigkeit weiter gedrosselt zu werden."

Das Deutsche Baugewerbe wendet sich keinesfalls gegen die Streichung steuerlicher Ausnahmetatbestände. Allerdings muss hier Augenmaß bewiesen werden. Abschreibungen stellen grundsätzlich keine Subvention dar. Vielmehr sorgen sie für eine periodengerechte Erfolgsermittlung. Lediglich überhöhte Abschreibungssätze wirken wie Subventionen. Der nunmehr vorgesehene 2%ige AfA-Satz ist zu gering. Denn heutzutage kann nicht mehr von einer 50-jährigen Nutzungsdauer von Vermietungsimmobilien ausgegangen werden. Die sich rasch ändernden und immer weiter ansteigenden Nutzeranforderungen führen vielmehr dazu, dass eine Vermietungsimmobilie nur deutlich kürzer genutzt werden kann. Dies muss sich in den AfA-Sätzen niederschlagen. Das Deutsche Baugewerbe spricht sich daher für einen 3%igen linearen AfA-Satz aus, der zu einem Abschreibungszeitraum von 33 Jahren führen würde."

Zur geplanten Streichung der Eigenheimzulage erklärte Frauenrath: "Wir wissen, dass die Streichung der Eigenheimzulage längst beschlossene Sache ist. Das war im Koalitionsvertrag ja schon zu lesen. Wir geben allerdings noch einmal zu bedenken, dass es unter'm Strich auch zu Einnahmeverlusten auf Seiten der öffentlichen Hand kommen wird."

Das Deutsche Baugewerbe schlägt daher noch einmal eine Investitionsprämie Wohnungsbau vor, bei der sich die Förderung auf nachgewiesene Arbeitskosten beschränken würde. Die Investitionsprämie Wohnungsbau würde zum einen zu einem deutlichen Absinken des Fördervolumens insgesamt führen und damit den Staatshaushalt entlasten, zum anderen aber private Wohnungsbauinvestitionen fördern und zudem zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beitragen. "Schlussendlich könnten durch eine Investitionsprämie Wohnungsbau Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft erhalten werden. Nachdem wir in den vergangenen 10 Jahren mehr als die Hälfte aller Arbeitsplätze verloren haben, wären wir froh, wenn wir die jetzt noch vorhandenen erhalten könnten. Dazu bedarf es aber Investitionen." erklärte Frauenrath abschließend (vergleiche mit Meldung "ZDB: Eigenheimzulage an Vorlage von Baurechnungen knüpfen" vom 2. Januar 2003!).

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