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HOAI muss auch bei eBay-Auktionen eingehalten werden!

  • Auf Initiative der Bundesingenieurkammer warnt eBay künftig bei der Einstellung von HOAI-widrigen Angeboten von Ingenieurdienstleistungen

(21.11.2005) Bei eBay werden immer wieder wettbewerbswidrige Angebote von Architekten- und Ingenieurdienstleistungen eingestellt, die gegen die gesetzlich festgelegte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verstoßen. Deshalb haben die Bundesingenieurkammer und eBay nun vereinbart, dass eBay zukünftig die Einstellung derartiger Angebote verhindern und gar dagegen vorgehen wird. Dazu ergänzt eBay seit dem 28. Oktober 2005 Verkaufs-Angebote, die ingenieurspezifische Begriffe wie "Bauantrag" oder "Statik" enthalten, automatisch um einen gut sichtbaren Warnhinweis mit folgendem Wortlaut:

"Bitte beachten Sie, dass für Ingenieur- und Architektendienstleistungen eine gesetzlich verbindliche Honorarordnung (HOAI) besteht. Verstöße gegen die HOAI sind wettbewerbswidrig und können durch die Ingenieur- und Architektenkammern entsprechend geahndet werden."

Außerdem wird mit einem Link auf die Internetseite bingk.de/hoai-info.htm bei der Bundesingenieurkammer verwiesen, wo weitere Hinweise zum Geltungsbereich der HOAI und die Sanktionsmöglichkeiten der Kammern bei wettbewerbswidrigen Angeboten gegeben werden.

Der Warnhinweis erscheint unmittelbar vor dem Abschluss der Angebotsfreigabe bei Aktivierung der Funktion "Artikel einstellen". Der Warnhinweis, kann auch bei der Blockierung so genannter "Pop-ups" nicht unterdrückt werden. Vor dem endgültigen Abschluss des Angebots wird der eBay-Anbieter nochmals aufgefordert, sicher zu stellen, dass sein Angebot nicht gegen die gesetzlich geltenden Bestimmun-gen der HOAI verstößt.

Ingenieure, die trotz aller nun gegebenen Warnhinweise ihre Angebote einstellen, können durch die Ingenieurkammern der Länder abgemahnt werden. Im Übrigen hat eBay zugesagt, wettbewerbswidrige Angebote nach entsprechenden Hinweisen der Kammern unverzüglich aus dem Netz zu entfernen. Ferner hat die Bundesingenieurkammer mit eBay einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch über die Wirksamkeit der Warnhinweise und evtl. weitere präventive Maßnahmen vereinbart.

"Die Bundesingenieurkammer hat mit ihrer Initiative einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung wettbewerbswidriger Angebote und zur Beachtung der HOAI auch bei Internetangeboten unternommen", so Präsident Dr.-Ing. Karl Heinrich Schwinn beim ersten Probelauf.

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