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CE-Kennzeichnung für Mauersteine und Werkmörtel - Mauerwerk gemäß DIN EN 771

Mauersteine mit CE-Kennzeichnung(19.11.2005) Seit April 2005 darf in Deutschland die europäische Normenreihe DIN EN 771 angewandt werden. Damit können Mauersteine aus EU-Mitgliedsstaaten grenzüberschreitend gehandelt und in Verkehr gebracht werden. Jetzt fasste die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau, DGfM, auf knappen drei DIN-A4 Seiten die wichtigsten Auswirkungen für Handel, Planer und Anwender zusammen. Interessenten können das Merkblatt im PDF-Format herunterladen.

Die EN-Mauersteinnormen sollen durch eine Europa einheitliche CE-Kennzeichnung der Produkteigenschaften den freien Handel von Waren zwischen den Mitgliedsstaaten der EU verbindlich seit dem 1.April 2006 erleichtern. Die Art der Produktbeschreibung entspricht jedoch nicht den geltenden deutschen Bemessungsnormen. Damit Handel, Planer und Verarbeiter ohne aufwendiges Umrechnen alle Produkteigenschaften nachvollziehen können, hat die deutsche Mauersteinindustrie Wert auf sogenannte "Restnormen" gelegt. Weil nach diesen Normen gekennzeichnete Mauersteinprodukte die Eigenschaften in der gleichen Art wie die nationalen Bemessungsnormen beschreiben, ändert sich für deutsche Planer und Anwender im Wesentlichen nichts. Auch die Hersteller von Werkmörteln haben ihre Produktion den neuen europäischen Normen so angepasst, dass sich für den Anwender kaum etwas ändert.

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