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"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Reihenhausklausel

(23.10.2005) Beim Verkauf von Reihenhäusern wird den Interessenten immer wieder - und meist wahrheitswidrig - mitgeteilt, sämtliche anderen Objekte seien bereits verkauft. Damit wollen die Verkäufer den angehenden Bauherren zur schnellen Kaufentscheidung drängen. Aber Vorsicht: Der Käufer sollte dies unbedingt prüfen, vor allem, wenn in dem abzuschließenden Kaufvertrag die Klausel enthalten ist, dass mit dem Bau der Häuser erst begonnen werde, wenn sämtliche Reihenhäuser verkauft seien. Unterschreibt er diesen Vertrag und sind tatsächlich erst ein paar Häuser verkauft, dann kann es unter Umständen noch sehr lange dauern, bis mit dem Bau begonnen wird - und das, obwohl der Käufer aufgrund der Aussagen des Verkäufers davon ausging, sofort nach seinem Vertragabschluss könne der Bau beginnen. Solche monate- manchmal jahrelangen Wartezeiten kosten den Käufer viel Geld.

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