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"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Holz

(23.10.2005) Holzhäuser oder Holzverkleidungen werden im Schlüsselfertigbau immer beliebter, Details zum Holzhaus fehlen aber oft im Bauvertrag. Neben der Art des Holzes und der Güteklasse muss natürlich im Bauvertrag auch stehen, wie welches hölzerne Bauteil geschützt wird - chemisch oder konstruktiv, und wie die Oberfläche von Fenstern beispielsweise behandelt wird - lasiert oder lackiert und mit und in welcher Farbe.

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