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"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Energieeinsparverordnung

(23.10.2005) Für Neubauten und sanierte Altbauten gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Bauträgerverträge sehen zwar in der Regel die Ausführung des geplanten Hauses nach den Richtlinien der geltenden EnEV vor, aber die Planung wird gar nicht darauf abgestimmt. Ob ein Haus wirklich gesetzeskonform gebaut wird, das kann in der Regel nur ein Bausachverständiger prüfen und erkennen.

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