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Neue Gehaltsempfehlung für Architekten und Ingenieure

(21.10.2005) Die endgültige Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist noch nicht in Sicht, so dass die HOAI im kommenden Jahr auf jeden Fall noch Bestand haben wird. Aber auch aufgrund der vorausgegangenen Diskussionen und Verhandlungen der Interessenvertretungen der Architekten und Ingenieure mit dem BMWA und anderen Entscheidungsträgern kann inzwischen davon ausgegangen werden, dass die HOAI erhalten bleibt und eine angemessene Anpassung der Honorare an die wirtschaftliche Entwicklung stattfindet. Aus diesem Grund hat der Arbeitgeberverband Deutscher Architekten und Ingenieure e.V. (ADAI) in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband Deutscher Ingenieure e.V. (ZDI) die Gehaltstarifempfehlung für angestellte Mitarbeiter geringfügig um 1 Prozent zum 1. Jnauar 2006 angehoben.

Der ADAI vertritt die gemeinsamen Interessen von über 6.000 freiberuflichen Architekten und Ingenieuren. Für die Architektur-/ Planungsbüros, Beratenden Ingenieure / Ingenieurbüros hat der Verband einen eigenen unverbindlichen Tarifvorschlag erarbeitet. Es handelt sich dabei aber lediglich um eine Richtlinie.

Übrigens: Derzeit bestehen in der Bundesrepublik Deutschland lediglich zwei unbedeutende Tarifverträge. Nur 2 Prozent aller Büros der Beratenden Ingenieure und Architekten gehören diesen kleinen Arbeitgeberverbänden an. Für alle anderen ca. 60.000 Büros sind diese Tarifverträge nicht verbindlich.

Die Gehaltstarifempfehlung kann beim Arbeitgeberverband Deutscher Architekten und Ingenieure e.V. gegen eine Gebühr von 3,30 Euro in Briefmarken angefordert werden:

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