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ZDB fordert Stop der EU-Richtlinie zur optischen Strahlung

(1.9.2005) Im Vorfeld der in nächsten Woche stattfindenden zweiten Lesung der EU-Richtlinie zur optischen Strahlung hat der Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Frank Dupré, noch einmal an die deutschen EU-Parlamentarier appelliert, die Richtlinie in der jetzigen Fassung zu stoppen. (Wir berichteten bereits am 1.7.: "Zirkuszelte, Sonnenschirme, Sombreros und Siesta zukünftig auf jeder Baustelle?")

Dupré wörtlich: "Eine Umsetzung des jetzigen Entwurfs wird zu erheblichen Einschränkungen bei Arbeiten im Freien und damit zur Vernichtung von Betrieben und Arbeitsplätzen im deutschen Baugewerbe führen." Auch würde es zu "erheblichen administrativen und finanziellen Mehrbelastungen, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen, kommen." Die Richtlinie sie in weiten Teilen praxisfremd und fernab der Wirklichkeit, so Dupré weiter.

Besonders belastet werden Betriebe, die Arbeiten im Freien ausführen durch die Pflicht des Arbeitgebers zur Bewertung "aller möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer durch Sonneneinstrahlung" (Artikel 4 Abs. 2) sowie die Durchführung von Aktionsprogrammen hierzu.

Dupré fordert die Parlamentarier auf, die natürliche optische Strahlung aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausnehmen. "Angesichts von 5 Millionen Arbeitslosen in Deutschland ist es unverständlich, dass die Abgeordneten von SPD und Grünen im Europäischen Parlament für die Sonnenschein-Richtlinie stimmen wollen und damit Betriebe und Arbeitsplätze in Deutschland existentiell gefährden."

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