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Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau: „Hohe Folgekosten bei Holzbauten“

(1.9.2005) Die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau weist darauf hin, dass die von Verbraucherministerin Künast angestrebte Bevorzugung der Holzbauweise für Projekte der öffentlichen Hand nachhaltige Folgen für den Steuerzahler habe: Im Schadensfall sowie für Versicherungen müsse demnach erheblich mehr Geld aufgewendet werden als bei Massivbauten.

Mit der Charta für Holz strebt die Bundesregierung eine Steigerung des Holzverbrauchs an. Um dieses Ziel zu erreichen, soll künftig für öffentliche Gebäude und im mehrgeschossigen Wohnungsbau bevorzugt Holz eingesetzt werden. Ein Vorhaben, das in der Stein-Industrie nicht nur wegen der einseitigen Förderung der Holzindustrie auf Kritik stößt. Die deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau verweist jetzt auf deutlich höhere Kosten, die im Schadensfall zur Sanierung von Gebäuden in Holzständerkonstruktion aufzuwenden seien.

Dr. Ronald Rast, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau (DGfM), verweist in diesem Zusammenhang auf mehrere Forschungsprojekte, die in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden: Eine Studie, die von der Universität Leipzig (René Stein, Lehrstuhl für Stahlbau und Holzbau) im Auftrag der Versicherungskammer Bayern zur Abhängigkeit von Konstruktion und Schadenshöhe im Brandfall durchgeführt wurde, zeigt: Die Schadenshäufigkeit bei Holzbauten entspricht in etwa der von Massivbauten. Bei Holzhäusern aber seien die Schadenssummen in der Regel doppelt so hoch wie bei Massivhäusern.

Professor Dr. Ulrich Schneider der TU Wien kam im Rahmen mehrerer Forschungsprojekte, bei denen vergleichende Risikobetrachtungen an mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbau- und Massivbauweise durchgeführt wurden, zu ähnlichen Ergebnissen. Das Schadensausmaß, so die Untersuchungen Schneiders, liege bei der Holzbauweise um 118% höher als bei massiv erstellten Gebäuden.

Schweizer Versicherungen attestieren der Bauweise sogar noch größeren Einfluss: Statistisch gesehen sei mit einem Anstieg des Schadensausmaßes von 100% auf 247 % zu rechnen, wenn es sich bei dem Brandobjekt um einen brennbaren Holzbau im Vergleich zum nichtbrennbaren Massivbau handelt.

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