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Gebäude mit besonderer Nutzung - eine Herausforderung für den Brandschutz

(29.7.2005) Bei baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung hat der Bauherr und Betreiber brandschutztechnischer Sicherheitseinrichtungen gegenüber der Baubehörde gemäß den jeweiligen landesbaurechtlichen Vorschriften die Einhaltung der Schutzziele durch Vorlage spezieller Prüfberichte staatlich anerkannter Sachverständiger nachzuweisen. Hier ist insbesondere die Betriebssicherheit und Wirksamkeit brandschutztechnischer Sicherheitseinrichtungen wiederkehrend festzustellen. Regelmäßige Wartung und laufende Instandhaltung durch qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe stellen im Vorfeld sicher, dass so ein wichtiger Baustein für den erfolgreichen und beanstandungsfreien Prüfbericht geliefert wird. Ansprechpartner sind hierfür die Mitgliedsbetriebe der Gif Gütegemeinschaft Instandhaltung Feuerlöschgeräte e.V., in der qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe und führende Feuerlöschgeräte-Hersteller zusammengeschlossen sind.

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Gebäude besonderer Art oder Nutzung sind insbesondere Hochhäuser sowie bauliche Anlagen von großer Ausdehnung oder mit erhöhter Brandgefahr. Dazu zählen neben Verkaufsstätten zum Beispiel auch Schulen und Sportstätten, Altenheime, Krankenhäuser, Versammlungsstätten und Beherbergungsstätten sowie grundsätzlich alle gewerblichen Bauten. Darüber hinaus gelten die verschärften Vorschriften auch  im baubehördlich angeordneten Einzelfall.

Zum Bereich des technischen Brandschutzes zählen neben tragbaren und fahrbaren Feuerlöschgeräten Löschanlagen wie zum Beispiel Wandhydranten und Steigleitungen sowie die Sicherheitsbeleuchtung zur Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege.

Regelmäßige Instandhaltung sorgt für dauerhaften Schutz

Die regelmäßige sachkundige Instandhaltung von Feuerlöschgeräten und Wandhydranten sowie anderen brandschutztechnischen Sicherheitseinrichtungen ist für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz das A und O. Nur so ist gewährleistet, dass die Geräte im Notfall betriebsbereit sind und ihren Beitrag zur erfolgreichen Bekämpfung von Bränden leisten können.

Die Mitglieder der Gif vertreten hier einen besonders hohen Qualitätsanspruch und legen insbesondere größten Wert auf eine fachgerechte Ausführung durch qualifizierte Kundendienst-Techniker. Mitgliedsbetriebe und ihre Mitarbeiter werden deshalb selbst von unabhängigen Sachverständigen nach den Qualitätskriterien der von Fach- und Verkehrskreisen anerkannten "Gütesicherung Instandhaltung Feuerlöschgeräte RAL-GZ 973" regelmäßig auf ihren betrieblichen und personellen Leistungsstand hin untersucht. Nur erfolgreich güteüberwachte und von der Gütegemeinschaft zertifizierte Betriebe dürfen daher das Gif-Gütezeichen führen.

Brandschutz-Fachbetriebe unterziehen sich einer kontinuierlichen Kontrolle

Bevor ein Brandschutz-Fachbetrieb Mitglied der Gif wird, hat er seine innerbetriebliche Qualitätssicherung und die verantwortungsvolle Umsetzung der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten unter Beweis zu stellen. Gleichzeitig werden zukünftige Mitgliedsbetriebe von einem unabhängigen Sachverständigen auf ihre ordnungsgemäße technische Ausstattung und ihren Ausbildungsstand hin untersucht. Zudem verpflichten sich alle Mitglieder, die Güte- und Prüfbestimmungen ebenso wie alle einschlägigen Gesetze, sonstigen Vorschriften und technischen Regelwerke genau zu beachten. Das geforderte Niveau muss dabei immer wieder im Rahmen von Wiederholungsprüfungen unter Beweis gestellt werden - die auch unangemeldet erfolgen können. Nur so ist nach Einschätzung der Gif gewährleistet, dass der Qualitätsanspruch auch dauerhaft erfüllt wird.

Der einzelne Mitgliedsbetrieb kann mit dem Gif-Gütesiegel nach außen hin signalisieren, dass er sich dem vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz in besonderem Maße verpflichtet fühlt. Das stärkt seine Marktstellung vor Ort. Zudem profitieren er und seine Mitarbeiter von den permanenten Fortbildungsmaßnahmen, die den jeweils neuesten Stand der Technik sowie der Norm- und Gesetzgebung vermitteln.

Gif-zertifizierte Fachbetriebe sind daher von Bauherren und Betreibern von Sonderbauten bevorzugte brandschutztechnische Dienstleister.

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