Eigentumswohnungen: Eine Dachterrasse ist kein Dachgarten
(2.7.2005) Wohnungseigentümer, die über eine Dachterrasse verfügen, dürfen diese nicht ohne weiteres mit Erde aufschütten und in einen Dachgarten umwandeln. Eine solche Änderung der in der Teilungserklärung angegebenen Nutzungsart kann nur durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer gestattet werden - so das OLG Köln.
Der Fall: Wie der Anwalt-Suchservice berichtet war in einer Eigentumswohnanlage, die zu einer der Wohnungen gehörende Dachterrasse in einen Dachgarten umgewandelt worden. Dazu hatte der Eigentümer eine Erdschicht auf das Dach aufgebracht, in die dann verschiedene Gewächse eingepflanzt wurden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte diese neue Nutzungsart durch Mehrheitsbeschluss gebilligt. Dem Eigentümer einer der anderen Wohnungen war der Dachgarten ein Dorn im Auge, und er verlangte seine Beseitigung - zu Recht, wie das OLG Köln befand (Beschl. vom 10.1.2005; Az.: 16 Wx 217/04).
Die Begründung: Die begrünte Fläche sei in der Teilungserklärung ausdrücklich als "Dachterrasse" bezeichnet, so das Gericht. Eine solche sei etwas grundsätzlich anderes als ein Dachgarten, bei dem in einer auf der Dachfläche aufgeschütteten Erdschicht Pflanzen wie auf natürlichem Boden wüchsen. Die Umwandlung der Dachterrasse in einen Dachgarten stelle eine von der Teilungserklärung abweichende Zweckbestimmung dar. Eine solche Nutzungsänderung könne nicht durch bloßen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer festgelegt werden. Dazu bedürfe es vielmehr einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümer, an der es hier fehlte. Der Dachgarten müsse beseitigt werden, so das Gericht.
siehe auch:
- Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer 0180 - 52 54 555)
- Fußball und Wohnen - Rechte und Pflichten für Mieter und Eigentümer (17.8.2008)
- Infoline informiert über Terrassen und Balkone aus Holz (18.5.2007)
- Die Grüne Fassade lebt - sofort! (17.2.2006)
- Begrünung großer Dachflächen (10.2.2006)
- Optigrün international AG übernimmt optima (11.1.2006)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Eigentümer durfte zwei Wohnungen in einer Wohnanlage verbinden (1.5.2005)
- Beim Dachgarten auf der Garage gelten Grenzabstände nicht (28.10.2003)
- Bau-, Immobilien- und Mietrechts-Themen / -Urteile
siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu den Themen Immobilienrecht, Baurecht, Steuerrecht bei Amazon
- Dachbegrünung und Baugesetze auf Baulinks