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Verbraucherzentrale warnt vor lebensgefährlichem Kettensägen aus Fernost

(22.5.2005) Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor lebensgefährlichen Kettensägen aus Taiwan, die bei Aldi Süd (King Craft mit 1,6 Kilowatt Leistung und 40 Zentimeter Schwertlänge) und Bauhaus (Hurricane PS 40) zu Niedrigpreisen angeboten wurden. Mehrere Hundertausend Geräte, alle von dem taiwanischen Hersteller Jenn Feng, wurden bereits verkauft. Bei diesen Kettensägen kann der Gashebel klemmen, so dass das Gerät mit hoher Geschwindigkeit weiterläuft. Bei einem solchen Mangel besteht Lebensgefahr!

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Foto: Aldi Süd

Im Rahmen dieser Warnung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband zudem vor gravierenden Lücken bei der Umsetzung des Produktsicherheitsgesetzes gewarnt: Die bayerischen Behörden müssten eine sofortige Rückrufaktion anordnen und die Verbraucher in eindeutiger Weise vor der Benutzung der Motorsägen gewarnt werden, sagte vzbv-Chefin Prof. Dr. Edda Müller.

Das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verbietet es, dass unsichere Produkte in Verkehr gebracht werden. Ob die Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen, muss von den Marktaufsichtsbehörden kontrolliert werden. Im konkreten Fall wurden die zuständigen Behörden spätestens im März auf die von den Sägen ausgehenden Gefahren aufmerksam gemacht. Daraufhin habe die zuständige bayerische Marktaufsichtsbehörde dem Importeur lediglich untersagt, die Motorsägen in Deutschland weiter in Verkehr zu bringen. Die im Handel befindlichen Restbestände konnte hingegen weiterhin verkauft werden. Obwohl die baden-württembergische Prüfbehörde UMEG die Gefährlichkeit der Sägen bestätigte, wurde eine Rückrufaktion bisher nicht angeordnet und eine Meldung an das europäische Schnellwarnsystem RAPEX unterblieb. Auch Verbraucher, die die Sägen bereits gekauft hatten, wurden nicht vor dem Gebrauch gewarnt - eine wirksame Information der Verbraucher, in der auf die lebensgefährlichen Gefahren hingewiesen wird, unterblieb bisher.

"Das Verhalten der Marktaufsichtsbehörden ist unverantwortlich", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Die in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 18. Mai 2005 veröffentlichte "Verbraucherinformation" der Händler bezeichnete sie als Farce. "Die Information erfolgt einerseits viel zu spät, andererseits werden die Verbraucher über die tatsächlichen Gefahren weiter getäuscht." Hinzukommt, dass mit dieser Anzeige nicht sichergestellt wird, dass die betroffenen Verbraucher auch erreicht werden, so Müller. Die Gefährdung werde für die Benutzer nicht klar und unmissverständlich benannt. Den betroffenen Verbrauchern werde außerdem kein Ansprechpartner für Beschwerden oder Rückfragen genannt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte eine offizielle Untersuchung des Verhaltens der beteiligten Behörden. "Im Falle lebensgefährlicher Kettensägen können wir uns weder Lücken im Gesetz noch passive Behörden leisten," so Frau Edda Müller.

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