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'Orange Wanne' erfüllt Anforderungen für wasserundurchlässige Keller im Wohnbau

(20.5.2005) Galt über lange Jahre die "Weiße Wanne" als Stand der Technik, so definiert die 2004 veröffentliche Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" (WU-Richtlinie) des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) die Anforderungen für wasserundurchlässige Keller im Wohnbau neu. Die WU-Richtlinie unterscheidet zwei Nutzungsklassen:

  • Bei Nutzungsklasse A sind keine Feuchtstellen auf der Oberfläche erlaubt,
  • bei Nutzungsklasse B sind sie zulässig.

Aus den Erläuterungen der WU-Richtlinie - zurzeit noch im Entwurf - geht hervor, dass Keller in Wohnbau der Nutzungsklasse A zuzuordnen seien. U.a. erfüllt die "Orange Wanne" aus Readymix Stahlfaserbeton diese Anforderungen. Als Grundlage hierfür dient auch ein bundesweit gültiges Gutachten von Prof. Josef Hegger von der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule in Aachen.

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