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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur

(14.5.2005) Der Deutsche Bundestag hat am 12. Mai 2005 in zweiter und dritter Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur beraten und mit den Stimmen des gesamten Hauses angenommen. Damit hat die Bundestag ein deutliches Zeichen für das Stiftungsprojekt gesetzt und ist nicht der Auffassung des Bundesrates gefolgt, der im Februar nach dem Scheitern der Föderalismuskommission die Kompetenz des Bundes zur Errichtung einer Stiftung in Frage gestellt hatte. Alle Fraktionen betonten, dass sich Baukultur nicht als Thema parteipolitischer Streitigkeiten eigne.

Achim Großmann appellierte noch einmal an den Bundesrat, die Förderung der Baukultur auf Bundesebene nicht aus sachfremden Erwägungen zu blockieren - zumal die Notwendigkeit, Baukultur in Deutschland zu fördern, auch die Länderkammer ausdrücklich anerkannt habe. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen begrüßte die fraktionsübergreifende Zustimmung zum Gesetzentwurf und betonte, dass der mit der Initiative Architektur und Baukultur angestoßene Dialog in der Bundesstiftung nun eine ideale Plattform finden und dauerhaft fortgesetzt werden könne.

Zur Erinnerung: Die Bundesstiftung Baukultur, eine Stiftung des öffentlichen Rechts, soll das Bewusstsein für die Belange der Baukultur in einer breiten Öffentlichkeit stärken und das hohe Niveau des deutschen Bau- und Planungswesens im In- und Ausland vermehrt herausstellen.

Als Anschubfinanzierung stellt der Bund in den Jahren 2005 bis 2008 insgesamt 5,25 Mio. Euro für den Aufbau und die Arbeit der Stiftung zur Verfügung. Langfristig soll der Finanzbedarf der Stiftung auch von privaten Dritten wesentlich mitgetragen werden.

Die Stiftung soll ihre Arbeit zeitnah zum zweiten Konvent der Baukultur, der am 18. und 19. November 2005 in Berlin stattfinden wird, aufnehmen.

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