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Bundeskanzler Schröder spricht sich für Erhalt der HOAI aus

(12.5.2005) Bundeskanzler Gerhard Schröder hat sich auf dem deutschen Baumeistertag 2005 in Baden-Baden grundsätzlich für den Erhalt der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ausgesprochen. Vor 420 Delegierten und vielen Gästen aus Politik, Wirtschaft und dem Bauwesen hob Schröder die Bedeutung von Honorarordnungen als Garanten von Rechtssicherheit und Verbraucherschutz hervor. Aus seiner Praxis als Rechtsanwalt wisse er, wie wichtig Gebührenordnungen seien. Der Kanzler lud den BDB zu Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsminister ein und versprach, seinen Beitrag zum Erhalt der HOAI leisten zu wollen. Man werde die Reform der HOAI im Gespräch mit den Kammern und Verbänden fair aushandeln.

Auch dem Thema EU-Dienstleistungsrichtlinie widmete sich der Kanzler auf der öffentlichen Kundgebung des Baumeistertages, der unter dem Motto "Europa Bauen" stand. Schröder unterstrich, dass diese Richtlinie in ihrer vorliegenden Form nicht verabschiedet werden dürfe. Der Entwurf sieht vor, dass die jeweiligen gesetzlichen Regelungen des Herkunftslandes eines Anbieters auch für Dienstleistungen im Ausland gelten sollen (Herkunftslandprinzip). Nach Meinung des Kanzlers gehe es nicht an, dass sich ein Dienstleister aus der EU nicht den deutschen Mindestanforderungen zu stellen habe. Die strengen deutschen Arbeitsschutzregelungen müssten ebenso eingehalten werden wie Mindeststandards bei der Entlohnung. Auch sei die Abgabe von Sozialbeiträgen schon wegen der wettbewerblichen Gleichheit unabdingbar.

Ebenso müssten auch die in Deutschland erarbeiteten ökologischen Standards erhalten bleiben. Damit hat sich der Kanzler Positionen des BDB zu eigen gemacht, hob BDB-Präsident Hans Georg Wagner hervor, der seit Jahren für den Erhalt der HOAI und die Erhöhung der Tafelwerte kämpfe. In der Auseinandersetzung um die EU-Dienstleistungsrichtlinie streite der BDB ebenfalls in vorderster Linie, um die ausschließliche Anwendung des Herkunftslandprinzips für die Bereiche Architektur und Bauingenieurwesen zu verhindern. Es könne nicht sein, dass in einem Land 25 verschiedene gesetzliche Regelungen zum Einsatz kämen, denn darauf liefe das Herkunftslandprinzip schlussendlich hinaus. Wagner wiederholte die Forderung des BDB an das Europäische Parlament und die Europäische Kommission, Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren in den abschließenden Ausnahmekatalog des Herkunftslandprinzips aufzunehmen, der dem Richtlinienvorschlag angehängt werden soll.

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