Baulinks -> Redaktion  || < älter 2005/0739 jünger > >>|  

Neue Produktnorm für Isolierglas verabschiedet

  • Gemeinsame Erklärung von Bundesverband Flachglas und Gütegemeinschaft Mehrscheiben-Isolierglas

(29.4.2005) Am 23. April 2005 verabschiedete CEN den noch ausstehenden Teil 5 von EN 1279 "Glas im Bauwesen - Mehrscheiben-Isolierglas". Die Veröffentlichung ist für Mai 2005 vorgesehen. Damit ist ein langwieriger Entscheidungsprozess zu Ende gegangen: Bereits im Oktober 2002 sind die ersten der insgesamt sechs Teile der Norm erschienen. Teil 5, der die Konformität regelt, hat am längsten auf sich warten lassen.

Isolierglas mit CE-Zeichen ab Februar 2006

Jürgen Halbmeyer, Vorstandsmitglied des BF
Jürgen Halbmeyer, Vorstandsmitglied des BF
 

Mit der Veröffentlichung der vollständigen Norm beginnen zwei Fristen. Zunächst einmal dauert es 9 Monate, bis das CE-Zeichen erstmals verwendet werden darf. Das erste Isolierglas mit CE-Zeichen wird es also frühestens im Februar 2006 geben. Ab dann dauert es weitere 12 Monate, bis die CE-Kennzeichnung verpflichtend ist und angewendet werden muss - dies wird also im Februar 2007 der Fall sein.

Damit wird EN 1279 zur harmonisierten Produktnorm für Isolierglas und löst die bisherige nationale Norm DIN 1286 ab. Der Umfang der neuen Norm ist beängstigend: Kam DIN 1286 noch mit 4 Seiten aus, umfasst EN 1279 über 200 Seiten. Unter anderem muss künftig jeder Isolierglashersteller in eigener Verantwortung einen Initial Type Test (ITT; Erstprüfung) für seine Isolierglassysteme durchführen.

An diesem Punkt hat die neue Norm jedoch einen gravierenden Mangel: Sie sieht eine Übertragung der Erstprüfung (ITT) nur auf wirtschaftlich abhängige Unternehmen vor, also z.B. auf Filialen. Damit ignoriert sie aber den mittelständisch geprägten deutschen Markt. Während Unternehmen mit vielen Produktionsstätten die Kosten der Erstprüfung auf eine große Absatzmenge umlegen können, ist dies dem Mittelstand nicht möglich. Hauptsächlich deshalb hat Deutschland Einspruch gegen die Entwurfsfassung der Norm erhoben. Letztlich wurde sie leider in diesem Punkt unverändert verabschiedet.

Rainer Walk, Vorstand der GMI
Rainer Walk, Vorstand der GMI
 

Da der Bundesverband Flachglas (BF) und die Gütegemeinschaft Mehrscheiben-Isolierglas (GMI) diese Entwicklung befürchtet haben, wurden in den zurückliegenden Monaten mit maßgeblichen Entscheidungsträgern im Bundesbauministerium und dem Deutschen Institut für Bautechnik Gespräche mit dem Ziel geführt, dem Mittelstand den Weg zum CE-Zeichen zu ebnen. Auf der Grundlage des "Leitpapier M", das inhaltlich wesentlich von Deutschland geprägt wurde, wird die heute übliche Übertragbarkeit von Erstprüfungen auch zukünftig möglich sein. Voraussichtlich im Mai 2005 wird die EU-Kommission dieses Dokument veröffentlichen. Der zuständige europäische Normenausschuss hat zugesagt, die Norm in Form einer Ergänzung nachzubessern.

BF und GMI unterstützen Mitglieder

In jedem Fall hat der Übergang von der nationalen Ü-Zeichen-Regelung zur europaweit einheitlichen CE-Kennzeichnung begonnen. BF und GMI haben für ihre Mitglieder die Möglichkeit eines nahtlosen Übergangs vorbereitet, betont Jürgen Halbmeyer, Vorstandsmitglied des BF: "Die deutsche Flachglasbranche ist gut vorbereitet. Jetzt zahlt es sich aus, dass so viel Vorarbeit geleistet worden ist!"

Was sind die Konsequenzen der EN 1279?

  1. Die bisher in Deutschland obligatorische Fremdüberwachung entfällt, d. h. der Hersteller erklärt eigenverantwortlich, dass seine Produkte mit der Norm übereinstimmen und die deklarierten Produktkennwerte auch tatsächlich eingehalten werden. Im Zweifelsfall muss dies einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
  2. Der betriebsinterne Aufwand bei der Dokumentation steigt enorm an, weil die werkseigene Produktionskontrolle ohne die Hilfe einer fremdüberwachenden Stelle selbst organisiert und dokumentiert werden muss.
  3. Somit ist unter Berücksichtigung interner und externer Kosten die Einschaltung einer fremdüberwachenden Stelle mittel- und langfristig durchaus wirtschaftlich.
Rüdiger Graap, Geschäftsführer von BF und GMI
Rüdiger Graap, Geschäfts­führer von BF und GMI

Zusätzlich ist ein entscheidender Punkt festzuhalten: "Das CE-Zeichen ist kein Qualitätsnachweis", betont Rüdiger Graap, Geschäftsführer von BF und GMI. "Es ist lediglich eine Art Warenpass, der den freien Handel innerhalb der EU sicherstellt." Dem drohenden Vertrauensverlust bei Verbrauchern, Planern und Fensterbauern kann der qualitätsbewusste Isolierglashersteller durch eine freiwillige Fremdüberwachung und verlässliche Produktangaben vorbeugen und zudem die eigenen Haftungsrisiken auf dem bisherigen Niveau halten.

Die Bedeutung des RAL-Gütezeichens wächst

An diesem Punkt haben Mitglieder der Gütegemeinschaft Mehrscheiben-Isolierglas einen großen Vorteil: Sie können ihren Qualitätsanspruch dokumentieren - durch das RAL-Gütezeichen. Rainer Walk, Vorstand der GMI, ist daher auch sicher: "Das RAL-Gütezeichen wird wegen der abgesenkten gesetzlichen Anforderungen wieder die Bedeutung zurückgewinnen, die es in der Vergangenheit hatte - ein Signal für verlässliche Produktqualität durch freiwillige Fremdüberwachung."

siehe auch:

ausgewählte weitere Meldungen:

siehe zudem:


zurück ...
Übersicht News ...
Übersicht Broschüren ...

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH