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Wegen gelockerter Abstandsregelungen Heizöllagerung ohne Platzprobleme

(24.4.2005) Dank ihrer kompakten Bauform beanspruchen heutige Ölheizgeräte nur wenige Quadratmeter Platz, und zwar einschließlich der Vorratsbehälter für die flüssige Wärme. Denn bis zu 5000 Liter Heizöl dürfen im Aufstellraum des Heizkessels gelagert werden. Für doppelwandige Batterietanks sind diese Aufstellbedingungen soeben erleichtert worden.

Unter Berücksichtigung der hohen Sicherheitseigenschaften solcher Tanksysteme aus Kunststoff (PE und PA) mit integrierter Kunststoff-Auffangwanne oder mit einem Stahlblechmantel hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die Vorschriften für die Wandabstände modifiziert. Bei ihnen ist an drei Seiten ein Mindestwandabstand von nur fünf Zentimetern und an einer Seite von 40 Zentimetern ausreichend. Diese Regelung gilt für bis zu fünf solcher Behälter in einreihiger Aufstellung.

Damit ergeben sich nach Auskunft des Instituts für wirtschaftliche Oelheizung e.V. (IWO) größere Freiheiten bei der eigenen Wärmebevorratung. So passe ein doppelwandiger Batterietank zusammen mit einem bodenstehenden Ölheizgerät problemlos in einen Haustechnikraum von noch nicht einmal vier Quadratmetern Größe. Bei der Verwendung eines wandhängenden Öl-Brennwertgerätes werde sogar noch weniger Platz benötigt. Auf einen solchen doppelwandigen Tank mit einem Fassungsvermögen von beispielsweise 1500 Litern entfallen dabei insgesamt weniger als 1,8 Quadratmeter Stellfläche.

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