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HOPPE gibt 10 Jahre Garantie auf die Funktion des guten Griffs

Fenstergriff, Türklinke, Fenstergriffe, Türgriffe, Türgriff, Fensterbeschlag, Türbeschlag, Fensterbeschläge, Türbeschläge, Griff, Griffe, Baubeschlag, Baubeschläge, Fenster, Tür, Türen (28.1.2005) Nach dem Verständnis von HOPPE ist ein HOPPE-Markenbeschlag die Einlösung eines Qualitätsversprechens gegenüber dem Verwender. Um das auch konkret meßbar zu machen, gibt das Unternehmen jetzt eine 10-Jahres-Funktions-Garantie auf seine Tür- und Fenstergriffe. Dazu werden die Beschläge in zahlreichen Stichproben-Tests auf ihre dauerhaft einwandfreie Funktion geprüft.

Durchgeführt werden Dauerfunktions-Prüfungen und statische Belastungstests, die den anspruchsvollen Alltag eines Tür- und Fenstergriffs realitätsnah abbilden, wobei die Tests deutlich über die Prüfungen und Anforderungen der DIN EN 1906 bzw. RAL-RG 607/9 hinausgehen. Werden bei den Dauerfunktions-Prüfungen im Rahmen der DIN EN und RAL-RG die Beschläge isoliert getestet, prüft HOPPE praxisbezogen die Bedienung der Tür- und Fenstergriffe am jeweiligen Produktträger (Tür- bzw. Fensterelement). Dies bedeutet, daß nicht nur die reine Betätigungs-Funktion, sondern auch die Dauerhaftigkeit der Verbindung zwischen Beschlag und Produktträger getestet wird. Dabei ist die Zahl der Bedienzyklen deutlich höher als bei den beiden genannten technischen Regeln. Hierzu ein Beispiel: Die DIN EN 1906 sieht bei der Dauerhaftigkeits- Prüfung in der Klasse 6 (mittlere Benutzungs-Häufigkeit, Verwendung der Beschläge im Wohnbereich) 100.000 Prüfzyklen vor, wobei der Beschlag isoliert getestet wird. Für die HOPPE-Funktions-Garantie werden höhere Maßstäbe angelegt. So werden Türbeschläge für den Wohnbereich mit 182.500 Bedienzyklen am Türelement geprüft. Dabei darf sich weder der Beschlag noch ein einzelnes Beschlagteil lösen. Nach dem Dauerschalt-Versuch am Türelement werden die Beschläge auf ihre Festigkeit geprüft und müssen außerdem weiterhin einwandfrei funktionieren. Ähnlich deutliche Unterschiede gibt es auch gegenüber der Klasse 7 bzw. den Dauerfunktions-Prüfungen der RAL-RG 607/9.

zur Verdeutlichung: Mit der 10-Jahres-Funktions-Garantie übertrifft HOPPE auch den 2-Jahres-Gewährleistungs-Zeitraum des BGB und den 5-Jahres-Gewährleistungs-Zeitraum der VOB im Objektbereich und setzt damit den neuen Qualitäts-Standard für Marken-Beschläge.

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