Baulinks -> Redaktion  || < älter 2005/0027 jünger > >>|  

Ingenieurkammern NRW und Hessen beseitigen berufliche Hürden

(7.1.2005) Die Ingenieurkammern der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen leisten mit einer neuen Kooperationsvereinbarung im Bereich des Schall- und Wärmeschutzes Pionierarbeit zur Beseitigung von Hindernissen bei beruflicher Tätigkeit über Landesgrenzen hinweg. Die beiden Kammern sind darin überein gekommen, dass Mitglieder, die in NRW anerkannte Sachverständige für den Schall- und Wärmeschutz oder entsprechende Nachweisberechtigte in Hessen sind, von ihren persönlichen und fachlichen Voraussetzungen her vergleichbar sind. Durch die seit 1. Januar 2005 geltende gegenseitige Anerkennung entfallen zeitaufwändige und teure Mehrfachprüfungen.

"Wir leben im Zeitalter der Globalisierung, in dem grenzüberschreitender Handel und Dienstleistungen eine immer wichtigere Rolle spielen. Angesichts dieser Entwicklung darf es nicht sein, dass Ingenieure im Bauwesen, so wie viele andere Berufsgruppen auch, vor häufig nicht nachvollziehbaren Hürden stehen, wenn sie nur in einem anderen deutschen Bundesland arbeiten wollen. Es ist eines unserer zentralen Anliegen, diese unzeitgemäßen wirtschaftlichen Hindernisse abzubauen", erläuterte Dipl.-Ing. Peter Dübbert, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW, zu den Hintergründen der Initiative.

Bauen ist Ländersache, die Anforderungen sind daher von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bisher mussten Bauingenieure, die als "staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz" (NRW) beziehungsweise "Nachweisberechtigte für Schallschutz und Wärmeschutz" (Hessen) in einem anderen Bundesland tätig werden wollten, das umfangreiche und zeitaufwändige Verfahren zur Anerkennung ihrer besonderen Kompetenz ein weiteres Mal absolvieren. Künftig reichen Versicherungsbescheinigungen und Kopien der bereits bei einer der beiden Kammern erworbenen Anerkennung in dem sensiblen Bereich aus, um in die entsprechenden Listen des jeweils anderen Bundeslandes aufgenommen zu werden. Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 50 Euro anstatt der bisher üblichen Gebühren zwischen 250 und 300 Euro.

"Neben den Ingenieuren im Bauwesen profitieren auch alle anderen Beteiligten, Bauherren ebenso wie Bauaufsichtsbehörden von dem neuen, vereinfachten Verfahren. Es handelt sich bundesweit um eine der ersten Vereinbarungen dieser Art, und sie ist nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer möglichst freien, qualitätsorientierten Berufsausübung", erklärt Prof. Dr.-Ing. Udo Meißner, Präsident der Ingenieurkammer Hessen. Man arbeite daran, weitere Länderkammern für das Projekt zu gewinnen und habe bereits die nächsten "Baustellen" ins Auge gefasst. So gebe es beispielsweise auch im Bereich der Fort- und Weiterbildung großen länderübergreifenden Harmonisierungsbedarf, so Meißner weiter.

siehe auch:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH