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alte Heizung? BImSchV sieht bis zu 500 Euro Bußgeld vor!

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Schon seit 1997 notieren die Schornsteinfeger auf dem Messprotokoll die Abgasverluste. Insofern sollte sich die Überraschung beim Verbraucher in Grenzen halten, wenn seine Heizung nicht mehr den Vorgaben entspricht. Wer bisher trotzdem noch nicht saniert oder erneuert hat, der bekommt vom Schornsteinfeger eine Frist gesetzt.

Ignoranz kann teuer werden

Sollte nach Ablauf dieser Frist immer noch nichts geschehen sein, wendet sich der Schornsteinfeger an die Ordnungsbehörde des jeweils zuständigen Bundeslandes. Es kann ein Bußgeld bis zu 500 Euro drohen.

Um diesem Ärger zu entgehen, rät der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) zu einer schnellen Modernisierung der Heizungsanlage.

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