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Irritationen hinsichtlich der Heizungserneuerung: Was muss wirklich getan werden?

(19.10.2004) Neue Vorschriften zum Austausch alter Heizungen sorgen aktuell bei Betreibern für Irritationen. Fest steht: Nicht immer muss gleich der zentrale Heizkessel erneuert werden. Auch mit kostengünstigeren Maßnahmen ist es möglich, die neuen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Richtig ist:

  • Laut Bundesimmissionsschutzverordnung darf ab 1.11.2004 der Abgasverlust von Öl- und Gasheizungen bis 25 kW Leistung nur noch 11% und bei Anlagen bis 50 kW Leistung nur noch 10% betragen.
  • Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen bis Dezember 2006 alle Heizkessel ausgetauscht werden, die vor Oktober 1978 installiert wurden - soweit sie nicht in selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern stehen (Erst bei einem Eigentümerwechsel müssen die EnEV-Anforderungen innerhalb von 2 Jahren erfüllen werden.)

Falsch ist, dass - anders als viele Kesselhersteller, Branchenverbände und kreditgebende Banken gerne zu verstehen geben - alle betroffenen Anlagen mit neuen Heizkesseln ausgestattet werden müssten. Die geforderten Abgasverluste lassen sich in vielen Fällen auch erreichen, wenn bei den Kesseln lediglich eine neue Regelanlage eingebaut oder die Brennerleistung reduziert wird. Manchmal reicht auch schon eine Reinigung oder eine Veränderung der Brennereinstellung aus um die geforderten Werte einzuhalten. Zusätzlich können alte Kessel eine nachträgliche Dämmung erhalten. Ob die Abgasverluste eines Kessels zu hoch sind, geht aus dem Messprotokoll des Schornsteinfegers hervor. Wenn unerklärlich hohe Abgasverluste eingetragen wurden, so sollte ggfl. eine Nachprüfung der Messung veranlaßt werden.

Fazit: Maßnahmen, mit denen der Schadstoffausstoß gesenkt und die Energiekosten verringert werden können sind wichtig; doch es muß wirtschaftlich sinnvoll sein. Ein neuer Heizkessel kostet viel Geld und fördert den Umsatz der Anbieter. Für die Betreiber von Heizungsanlagen ist es deshalb wichtig zu wissen, dass es auch mit kostengünstigeren Maßnahmen möglich ist, die neuen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

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