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VPB rät: Zur Bauabnahme Sachverständigen hinzuziehen

(14.10.2004) Vor dem Einzug ins eigene Haus steht die Bauabnahme. "Das ist der wichtigste Rechtsakt nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags", weiß Jürgen B. Schrader. "Mit der Bauabnahme", erläutert der Vorsitzende des Verbands Privater Bauherren (VPB), "beginnt die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt muss der Bauherr dem Unternehmer alle Mängel nachweisen. Außerdem", so warnt der Bausachverständige, "gehen mit der Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme auch allen Gefahren und Risiken auf den Bauherrn über. Das heißt, der Bauherr muss sein Haus nun selbst versichern - gegen Brand, Wasser- oder Sturmschäden."


Der VPB, seit 1976 bundesweit als Verbraucherschutzorganisation für private Bauherren engagiert, rät seinen Mitgliedern grundsätzlich zur formellen Bauabnahme. "Der Bauherr sollte sich auf keinen Fall auf irgendwelche nur schriftlichen Bauabnahmen einlassen", mahnt Jürgen B. Schrader, "sondern stets auf einem offiziellen Termin auf der Baustelle bestehen." Dabei ist es sinnvoll, den eigenen Architekten bzw. als Fertighaus- oder Bauträger-Kunde einen eigens hinzugezogenen Bausachverständigen mitzubringen, denn der Fachmann sieht mehr als der Laie. Er findet auch versteckte Mängel, weil er aus Erfahrung weiß, wo er sie suchen muss.

"Wichtig", so rät der VPB-Vorsitzende, "ist das Protokoll der Bauabnahme." Darin müssen alle Mängel aufgelistet werden, auch solche, die bereits bei früheren Begehungen festgestellt und noch nicht ordnungsgemäß beseitigt wurden. "Ins Protokoll", empfiehlt der Sachverständige, "gehören auch Details, die vom Bauherrn als nicht vertragsgemäß empfunden werden. Dabei muss es sich nicht einmal um erkennbare Schäden handeln, es genügt schon, wenn der Bauherr Zweifel an der korrekten Ausführung des Baus hat".

"Erfahrungsgemäß kommen beim offiziellen Abnahmetermin viele Mängel ans Tageslicht und damit auch ins Protokoll", weiß Jürgen B. Schrader aus langjähriger Erfahrung; selten wird ein Bau auf Anhieb komplett abgenommen. "Normalerweise vereinbaren die Parteien einen weiteren Abnahmetermin, bis zu dem alle Mängel beseitigt sein müssen." Auch zu diesem zweiten Termin sollte der Bauherr unbedingt seinen Sachverständigen mitnehmen, damit der beurteilt, ob die Schäden tatsächlich ordnungsgemäß behoben wurden.

"Weil am Tag der offiziellen Bauabnahme meist gar keine Zeit bleibt, um das gesamte Haus wirklich genau zu prüfen, hat es sich bewährt, die Immobilie vorab gründlich zu untersuchen", erläutert der VPB-Fachmann. Allein mit seinem Bauherrn misst der Sachverständige Türen nach, prüft Anschlüsse, schaut, ob Böden eben und Wände gerade sind. Alle gefundenen Mängel werden notiert und anschließend beim offiziellen Abnahmetermin ins Protokoll geschrieben.

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