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Bau-Arbeitgeber fordern Reform der gesetzlichen Unfallversicherung

(24.9.2004) Angesichts weiter steigender Beiträge zur Bau-Berufsgenossenschaften, die die Bauunternehmen zu leisten haben, fordert Frank Dupré, Verhandlungsführer der Bau-Arbeitgeber in der Tarifrunde 2004 und gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Sozial- und Tarifpolitik im ZDB, eine Reform des Leistungsrechts sowie der Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung.

Im Durchschnitt aller gewerblichen Berufsgenossenschaften ist der Beitrag auf einem Niveau von 1,3 % der Bruttolohnsumme stabil; in der Bauwirtschaft liegt er mit 7,1 % schon über dem Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung. Durch die zum 1. Mai 2005 wirksam werdende Fusion der acht Bau-Berufsgenossenschaften zu einer einzigen Bau-BG konnte die Leistungsfähigkeit und Effizienz innerhalb der Berufsgenossenschaft deutlich gestärkt werden. Auch ist die Bau-BG zwischenzeitlich in das gesetzliche Lastenausgleichsverfahren zwischen den Berufsgenossenschaften aller Gewerbezweige einbezogen worden. Allerdings, so erläuterte Dupré, werden beide Maßnahmen nicht ausreichen, um weitere dramatische Beitragssteigerungen zu verhindern. "Die Betriebe des Baugewerbes haben seit 1990 Beitragssteigerungen von rund 30 % zu verkraften. Die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zu den vier paritätisch finanzierten Zweigen der Sozialversicherung sowie für die allein arbeitgeberfinanzierte Unfallversicherung haben fast 30 % des Bruttolohnes erreicht; damit sind deutsche Bauunternehmen nicht mehr konkurrenzfähig!" so Dupré.

Die Ursachen für die dramatische Beitragssteigerung liegen zum einen in der annähernden Halbierung der Beschäftigten seit 1995 sowie in den hohen Aufwendungen für Unfallrenten aus der Vergangenheit. Als weitere Faktoren, die zu der immer schlechter werdenden Beitragssituation der Bau-Berufsgenossenschaften beitragen, nannte Dupré die beitragsfreie Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, die Finanzierung systemfremder Leistungen sowie die Leistungspflicht bei Schwarzarbeit.

Dupré warnte davor, dass ohne eine schnelle und drastische Kostenentlastung das System der gesetzlichen Unfallversicherung in der Bauwirtschaft zu kollabieren drohe. Gleichzeitig forderte er in einem Parlamentarierbrief die Abgeordneten des Deutschen Bundestages eindringlich auf, eine Reform des gesetzlichen Leistungskataloges als auch eine Nachjustierung des Lastenausgleichs kurzfristig in Angriff zu nehmen.

"Die gesetzliche Unfallversicherung muss sich auf das langfristig Finanzierbare, sowohl bei den versicherten Risiken als auch bei den Leistungen, konzentrieren. Wir fordern daher, dass die Betriebe nur solche Unfallrisiken übernehmen müssen, auf die sie in der betrieblichen Praxis auch Einfluss haben. Die Unfallversicherung muss wieder auf den Kernbereich der betriebsspezifischen Risiken konzentriert werden." So Dupré. Dazu zählen u.a.:

  • die Neuordnung des Rentensystems: "Insbesondere muss mit dem systemwidrigen Vorrang der Unfallrente vor der Altersrente Schluss gemacht werden. Es kann nicht Aufgabe der allein arbeitgeberfinanzierten Unfallversicherung sein, die Altersversorgung für die Arbeitnehmer auch nach dem regulären Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu übernehmen." Erklärte Dupré.
  • keine Leistungen bei Wegeunfällen, da diese nicht der betrieblichen Risikosphäre unterfallen und nicht vom Arbeitgeber beeinflusst werden können.

Das Lastenausgleichsverfahren zugunsten hoch belasteter BGen hilft der Bauwirtschaft; sie reicht aber nicht aus, um die Beiträge zu stabilisieren. Hier muss deshalb eine Änderung erfolgen.

Dupré appellierte an die Politiker, der Bau-Berufsgenossenschaft zu helfen, insbesondere nachdem die Sozialpartner der Bauwirtschaft die Fusion ihrer acht Berufsgenossenschaften erreicht haben. Dupré abschließend: "Es wäre ein verheerendes Signal, wenn die von der Politik gewollte Fusion von Berufsgenossenschaften nicht zu einer Entlastung der Betriebe, sondern zu weiteren Beitragssteigerungen führen würde. Deshalb muss der Gesetzgeber jetzt handeln!"

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