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Eigenheimzulage - Gemeinsame Pressemitteilung der Verbändeinitiative Wohneigentum

(22.9.2004) Die Initiative Wohneigentum - ein Zusammenschluss von Verbänden der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Baufinanzierer und der zuständigen Industriegewerkschaft - appelliert an den Bundesrat, das von der Bundesregierung eingebrachte "Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage" abzulehnen. In der Plenarsitzung am kommenden Freitag wird der Bundesrat sich mit dem neuen Anlauf der Bundesregierung befassen müssen, die Eigenheimförderung zu kippen, nachdem sie erst zu Beginn des Jahres nach heftiger Diskussion - in der auch die Initiative auf der Grundlage der "Koch-Steinbrück-Vorschläge" eine gleichmäßige Reduzierung aller Subventionen vorgeschlagen hatte - um 30 Prozent gekürzt wurde. Diesmal soll die Eigenheimförderung gegen die Bildungsförderung ausgespielt werden. Aber auch das neue Etikett "Bildung statt Beton" ändert nichts daran, dass die Argumente, die von der Bundesregierung gebetsmühlenartig bemüht werden, nach Auffassung der Verbändeinitiative falsch sind. Sie führt an:

  • Durch eine Streichung der Eigenheimzulage werden keine Verzerrungen auf dem Wohnungsmarkt beseitigt. Gerade der Sachverständigenrat, auf den die Bundesregierung sich beruft, hat 2003 darauf hingewiesen, dass es zu einer unzulässigen Diskriminierung kommt, wenn zwar das Wohnen zur Miete, nicht aber in vergleichbarer Weise das Wohnen in den eigenen vier Wänden staatlich gefördert wird. Angesichts der nach wie vor bestehenden steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaues wird das Wohnen im Eigentum im Vergleich zum Wohnen zur Miete noch deutlicher als bisher diskriminiert, wenn einseitig die Wohneigentumsförderung gestrichen würde. Damit kann aber auch keine Rede davon sein, dass der Mieter letztlich die Eigenheimzulage der Wohneigentümer "bezahlt".
  • Ein Blick auf die letzten Jahre belegt, dass die Eigenheimzulage keine preistreibenden Effekte gehabt hat. Seit Einführung der Eigenheimzulage haben sich die ökonomischen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau und die Wohnungsbaufinanzierung - vor allem im Vergleich zum europäischen Ausland - günstig entwickelt. Seit 1996 sind die Baupreise nicht relativ, sondern sogar absolut stabil geblieben; auch die Grundstückspreise haben sich kaum verändert.
  • Mitnahmeeffekte "Besserverdienender" sind durch die wiederholte Senkung der Einkommensgrenzen und durch die im Dezember 2003 erfolgte Änderung des Einkommensbegriffs ausgeschlossen. Die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Wirkungsanalyse zur Eigenheimzulage hat vielmehr gezeigt, dass die anvisierten Schwellenhaushalte - insbesondere Familien mit Kindern - wirkungsvoll erreicht worden sind.
  • Auch die regional unterschiedliche Wohnungsversorgungslage spricht nicht gegen eine bundeseinheitliche Grundförderung für die Wohneigentumsbildung. Gerade in diesem Bereich ist sichergestellt, dass auch mit staatlicher Förderung nicht am Bedarf vorbeigebaut wird, da Erwerber von Wohneigentum selbst am besten wissen, ob ihr Engagement im jeweiligen Wohnungsmarkt sinnvoll und damit nützlich ist.

Angesichts des Beitrags der Wohneigentumsförderung für die private Altersvorsorge ist es unverständlich, die Eigenheimzulage in die Ecke der "vergangenheitsbezogenen Ausgaben" stellen zu wollen. Wurde doch die private Altersvorsorge parteiübergreifend zu einer zentralen Zukunftsaufgabe erklärt - und hierbei dem selbstgenutzten Wohneigentum zu Recht eine herausragende Bedeutung zugewiesen. Eine Schwächung der Eigentumsbildung ist aber nicht nur ein weiterer Beitrag zur Verunsicherung der Bürger, sondern stellt sich gegen den erklärten Willen von 80 Prozent der Haushalte, die das selbstgenutzte Wohneigentum für eine geeignete, wenn nicht gar die wichtigste Form der Altersvorsorge halten.

Die Initiative Wohneigentum appelliert daher an den Bundesrat, sich nicht auf die Scheinalternative Innovation gegen Altersvorsorge einzulassen, sondern einen Beitrag zur Verlässlichkeit staatlicher Rahmenbedingungen zu leisten und den Gesetzentwurf der Bundesregierung abzulehnen.

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