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"zuteilungsreif?" - Tipp zur Baufinanzierung

(7.9.2004) Das Herzstück eines jeden Bausparvertrages ist die Zuteilung. Darunter versteht man den Termin, zu dem der Anspruch auf ein Bauspardarlehen erfüllt ist bzw. das Guthaben inklusive der Zinsen ausgezahlt werden kann. Damit ein Bausparvertrag "zuteilungsreif" ist, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Kunde hat eine gewisse Mindestsumme angespart (in der Regel 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme). Außerdem muss er eine bestimmte "Bewertungszahl" erreichen. Dahinter steckt die Bewertung des Sparvorgangs, die jede Bausparkasse individuell und nach einem komplizierten System berechnet. Die Bewertungszahl wird dem Kunden regelmäßig auf seinem Kontoauszug mitgeteilt.

Tipp: Bei den wenigsten Bauvorhaben fällt der Termin der Zuteilung genau auf den ersten Spatenstich. Meist wird die Bausparsumme schon vorher benötigt. Um teure Zwischenfinanzierungen zu vermeiden, können Bausparer als Alternative auch nachträglich die Bausparsumme reduzieren. Dadurch ist der Vertrag früher zuteilungsreif, der Darlehensanspruch sinkt allerdings entsprechend.

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