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Behaglich, hell, blendfrei - Das richtige Licht fürs Badezimmer

Leuchten, Beleuchtung, Licht, Allgemeinbeleuchtung, Bad, Platzbeleuchtung, Beleuchtungsstärke, Strahler, Lichtstärkeverteilung(6.9.2004) Im Badezimmer beginnt und endet der Tag, seine Ausstrahlung trägt entscheidend bei zum Wohlbefinden. Doch nicht immer ist dieser Raum ausreichend groß, oft fehlen auch Fenster. Trotzdem kann im Bad eine behagliche Atmosphäre entstehen, und dabei spielt Licht eine entscheidende Rolle.

Die richtige Beleuchtung im Bad - so die Fördergemeinschaft Gutes Licht (FGL) - besteht aus mindestens zwei Komponenten:

  • der Allgemeinbeleuchtung und
  • der Platzbeleuchtung am Spiegel.

300 Lux Beleuchtungsstärke sind der Richtwert. Das Licht wirkt angenehm, wenn es sich gleichmäßig verteilt. Werden Strahler eingesetzt, sollten diese eine breit strahlende Lichtstärkeverteilung (flood) haben. Gut zu wissen: helle Fliesen reflektieren das Licht besser als dunkle, die Beleuchtung eines hell eingerichteten Badezimmers benötigt für jeweils dieselbe Beleuchtungsstärke also weniger Energie.

Licht am Spiegel

Zusätzlich beidseits der Spiegelfläche montierte, blendarm abgeschirmte Leuchten sichern die schattenfreie Wiedergabe aller Gesichtspartien. Bei größeren Spiegelflächen ist eine weitere Leuchte über dem Spiegel sinnvoll. Für das gesamte Bad sind Lampen warmweißer Lichtfarbe zu empfehlen. Alle heute in Innenräumen eingesetzten Lampen – im Bad vornehmlich Glüh-, Halogen-Glüh-, Kompaktleuchtstoff- oder stabförmige Dreibanden-Leuchtstofflampen – haben gute Farbwiedergabeeigenschaften (Index Ra ≥ 80). Vergleichbare Beleuchtungsqualität vorausgesetzt, sieht das geschminkte Gesicht deshalb auch außerhalb des Bades so aus wie vor dem Spiegel.

Schutzarten beachten

Badezimmer sind Feuchträume. Deshalb müssen die eingesetzten Leuchten in ihrer Schutzart den Vorschriften von DIN VDE 0100 Teil 701 genügen. Generell gilt: Im Bereich von Dusche oder Badewanne sind nur Leuchten zugelassen, die gegen Spritzwasser (IP X4) oder Strahlwasser (IP X5) geschützt sind. Sie dürfen nur mit Schutzkleinspannung bis zwölf Volt betrieben werden und müssen ausdrücklich für diesen Bereich zugelassen sein. Die Norm unterscheidet außerdem drei weitere Schutzbereiche mit abnehmender Gefährdung. Details kennen Elektroinstallateur und Fachhandel.

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