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Handwerker- und Kundendienstrechnungen - Tipps gegen miese Tricks

(6.9.2004) Verstopftes Rohr, defekter Fernseher oder ein Auto, das nicht mehr fährt: In solchen Fällen sind guter Rat und schnelle Hilfe vom Fachmann lieb und teuer. Den Ärger gibt’s häufig frei Haus dazu: Da werden Termine nicht eingehalten oder die vereinbarten Kosten überschritten, und bei der Ausführung wird geschlampt. "Unliebsame Überraschungen und Streitigkeiten lassen sich jedoch vermeiden, wenn Angebote zu Handwerker- und Kundendienstleistungen vorher sorgfältig gecheckt und die Kosten schriftlich fest fixiert werden", rät die Verbraucherzentrale NRW. Für die Wahl des richtigen Betriebes sollten Kunden folgende "goldene" Regeln beachten:

  • Mehrere Kostenvoranschläge einholen: Vor einer Auftragsvergabe empfiehlt es sich, Kostenvoranschläge von mehreren Firmen einzuholen. Bei der genauen Angabe von Stundensätzen und Materialpreisen können die Konditionen am besten miteinander verglichen werden. Kunden sollten dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualifikation der Anbieter achten. Eine Vergütung für den Kostenvoranschlag dürfen Handwerker oder Kundendienste nur verlangen, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart war. Stellen Dienstleister während der Arbeit fest, dass die veranschlagten Kosten um mehr als 15 Prozent überschritten werden, müssen sie dies unverzüglich mitteilen. Auftraggeber können einen Werkvertrag dann zwar kündigen, erbrachte Teilleistungen, die vorher vereinbart waren, müssen aber bezahlt werden.
  • Festpreis und Leistungsumfang vereinbaren: In begründeten Fällen ist eine Überschreitung des Kostenvoranschlags von zehn bis 15 Prozent zulässig. Kunden sind auf der kostensicheren Seite, wenn sie von vornherein einen Festpreis vereinbaren. Dieser darf nicht überzogen werden. Festpreisabsprachen und der Umfang der zu leistenden Arbeiten sollten im Auftrag verbindlich festgehalten werden. Unvollständige Leistungsbeschreibungen können eine feste Preisabsprache ansonsten aufweichen und die Rechnungssumme in die Höhe treiben.
  • Schadensersatzansprüche bei Terminverzögerungen: Halten Handwerker einen fest vereinbarten Termin nicht ein, geraten sie in Verzug. Kunden haben Anspruch auf Ersatz der entstandenen Schäden, wenn die zeitliche Verzögerung auf die laxe Haltung des Handwerkers zurückzuführen ist. Kann er mit der Arbeit wegen schwerer Krankheit nicht beginnen oder kommt’s zur Verzögerung, weil notwendige Vorarbeiten anderer Fachleute unterblieben, haben die Auftraggeber Pech gehabt. Kunden können sich für solche Fälle den Ärger sparen, wenn sie mit dem Handwerksbetrieb eine schriftliche Vertragsstrafe für solche Fälle vereinbaren.
  • Arbeiten sorgfältig prüfen: Nach beendeter Arbeit sollten Kunden prüfen, ob die Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind. Reparaturen und Arbeiten ohne Auftrag müssen nicht bezahlt werden. Die Rechnung erst nach zufrieden stellender Abnahme begleichen, sonst im Zweifelsfall zur Beurteilung einen Fachmann hinzuziehen! Mängel sollten schriftlich und - wenn möglich - per Foto dokumentiert werden.
  • Rechtliche Lage bei Pfusch: Wurde bei der Auftragsarbeit geschlampt, können Kunden einen Teil des fälligen Rechnungsbetrags bis zur Beseitigung der Mängel festhalten. Mindestens das Dreifache dessen, was eine Behebung der Mängel voraussichtlich kosten wird, darf zur Sicherheit zurückbehalten werden. Offenbart sich ein Pfusch erst nach der Abnahme, müssen Dienstleister den Mangel kostenlos innerhalb einer angemessenen Zeit beseitigen. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder halten Firmen eine gesetzte Frist nicht ein, können Kunden selbst Hand anlegen oder eine andere Firma mit den notwendigen Korrekturen beauftragen. Die Kosten gehen zu Lasten des ursprünglichen Vertragspartners.

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