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Bau-Mindestlohnerhöhung im Osten ab 1. September

(31.8.2004) Ab dem 1. September erhöht sich der Mindestlohn II für Bau-Fachwerker im Osten Deutschlands um 4,3 Prozent auf 10,01 EUR. Für einfachste Hilfsarbeiten bleibt es vorerst bei 8,95 EUR. Die Mindestlöhne sind für ein Jahr bis zum 31.8.2005 allgemeinverbindlich, also auch von tarifungebundenen Unternehmen zu zahlen. Arbeitet ein solches Unternehmen in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin), dann muss es mit den dort gültigen höheren Mindestsätzen von 12,47 EUR für Fachwerker bzw. 10,36 EUR für Hilfsarbeiter kalkulieren und diese auch an die Arbeiter auszahlen, egal welcher Herkunft oder Nationalität diese sind. "Alles darunter ist schlicht und einfach illegal", erklärt IG BAU-Bundesvorsitzender Klaus Wiesehügel die neue Rechtslage.

"Ein Auftraggeber kann Lohndumping und illegale Beschäftigung leicht erkennen, wenn bei Submissionen die kalkulierten Stundenverrechnungssätze für Facharbeiten weit unter 35 Euro liegen." Es liege im Interesse der Auftraggeber, solche Anzeichen nicht zu ignorieren, da sie oder die beauftragten Generalunternehmer schon bei Verstößen gegen den Mindestlohn in Haftung genommen werden können und empfindliche Geldbußen zu bezahlen hätten.

Die Mitarbeiter der IG Bauen-Agrar-Umwelt werden im September verstärkt auf Baustellen in ganz Deutschland über die neuen Mindestlöhne aufklären. Dazu verteilen die Gewerkschafter Zehntausende Exemplare einer Informationsbroschüre "Ihr gutes Recht bei der Arbeit am Bau in Deutschland" in zwölf verschiedenen Sprachen. Die Gewerkschaftskampagne "Ohne Regeln geht es nicht!" werde zum Lohnzahltag am 15. Oktober mit umfangreichen Kontrollen der Lohnabrechnungen fortgesetzt. "Bei Verstößen gegen den Mindestlohn werden wir auch mit Hilfe des Zolls hart gegen die betrügerischen Unternehmer vorgehen", sagte Wiesehügel.

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