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Wohnen unter dem Dach: auch der Dachausbau ist nicht ohne Regeln

(5.8.2004) Zusätzlichen Wohnraum gewinnen, ohne einen lästigen Umzug, steht bei vielen Hausbesitzern ganz oben auf der Wunschliste. Meist bietet sich das Dach als optimale Lösung an. Das Deutsche Dach-Zentrum e.V., die Vereinigung führender Hersteller von Bedachungsmaterialien und Dachsystemen für das Geneigte Dach, empfiehlt, baurechtliche und statische Voraussetzungen unbedingt zu klären, bevor der Dachausbau ausgeführt wird.

Neben dem Wunsch, den Um- und Ausbau so kostengünstig wie möglich zu gestalten, stehen zwei weitere Ziele an erster Stelle: Zusätzlichen Wohnraum schaffen und gleichzeitig gravierende Eingriffe in die vorhandenen Dach- und Gebäudestrukturen möglichst vermeiden. Darüber hinaus sind bei erheblichen Veränderungen an den Außenfassaden oder der Dachkonstruktion baurechtliche und statische Vorschriften zu beachten.

Gesetzliche Vorgaben

Bevor der Ausbau geplant wird, sollten die gesetzlichen Grundlagen geklärt sein. Das jeweilige Landesbaurecht gibt Auflagen bei den Bebauungsplänen vor. Bei Mehrfamilienhäusern ist der Ausbau in jedem Fall genehmigungspflichtig. Bei Einfamilienhäusern ist ein Bauantrag und somit auch ein Architekt nur dann notwendig, wenn Eingriffe in die Statik oder äußere Veränderungen z.B. durch Balkone oder Gauben geplant sind. Der Einbau von Dachwohnfenstern ist dagegen in der Regel genehmigungsfrei.

Darüber hinaus möchten Städte und Gemeinden bei historischen Objekten den Denkmalschutz berücksichtigt wissen, der eine weitgehende Erhaltung des ursprünglichen historischen Ambientes verlangt. Wird der Dachausbau in einem denkmalgeschützten Bauwerk vorgenommen, muss das Landesbauamt entscheiden.

Für den Innenausbau gibt es in der Regel keine grundsätzlichen Restriktionen. Trotzdem ist eine statische Berechnung bei Umbauten ratsam. Denn nicht immer hält die Deckenkonstruktion den neuen Gestaltungswünschen und höheren Lasten stand. Außerdem sollten auch im eigenen Sinne die Belange des Wärme- und Brandschutzes beachtet werden.

Licht im Verhältnis zur Fläche

Lassen die vorhandenen Fenster nicht genug Licht ins Dachgeschoss, können zusätzliche eingebaut werden. Denn je heller es unter dem Dach ist, umso höher ist die Lebensqualität. Neben dem individuellen Empfinden wird hier von der Landesbauverordnung bestimmt, in welchem Mindestverhältnis Licht- und Wohnfläche stehen sollen. In den meisten Bundesländern liegt dieser Wert bei 12,5 Prozent ausgehend vom Rohbaumaß des Fensters.

Wenn die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden, steht einem Aus- und Umbau des Daches nichts mehr im Wege. Welche individuellen Möglichkeiten sich für das jeweilige Dach ergeben, kann mit dem Dachhandwerker vor Ort persönlich besprochen werden.

siehe auch:

  • Deutsche Dach-Zentrum e.V. (DDZ)
    Mitglieder des DDZ sind die Arbeitsgemeinschaft Ziegeldach e.V., Dachziegelwerke Nelskamp GmbH, Lafarge Dachsysteme GmbH (Braas), Rathscheck Schiefer und Dach-Systeme KG sowie die Velux Deutschland GmbH

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