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öffentliches Lohndumping heute und morgen

(5.8.2004) In Zeiten leerer kommunaler Kassen werden vom Stadtkämmerer bis zum Bundespolitiker die Verantwortlichen der öffentlichen Hand immer kreativer, wenn es um das Einsparen von Mitteln geht. Heute sind es mangelnde Kontrollen auf öffentlichen Baustellen und morgen werden die "Hartz IV"-Gesetze ausgenutzt.

Ein Stundenlohn von gerade mal 3,80 Euro ...

Wie handwerk.com aktuell berichtet soll der Neubau einer Justizvollzugsanstalt (JVA) in Niedersachsen zum Teil von polnischen Gastarbeitern zu einem Stundenlohn von gerade mal 3,80 Euro hochgezogen worden sein. Besonders pikant: Die niedersächsische Landesregierung hatte die Baukontrollen öffentlicher Baustellen erst kürzlich eingestellt. Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring verweist jetzt darauf, dass solche "Vor-Ort-Überprüfungen" nicht zielführend seien. Schließlich habe die Zollverwaltung vor gut zwei Monaten die JVA-Baustelle in Rosdorf bei Göttingen überprüft. Dabei sei kein Verdachtsmoment festgestellt worden.

Das niedersächsische Landesvergabegesetz berechtigt die öffentliche Hand, ihre Baustellen zu kontrollieren - eine Verpflichtung ergibt sich daraus nicht. Hans Espel, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Baugewerbe-Verbandes, hält diese Kann-Regelung für "nicht nachvollziehbar".

Unterdessen hat sich die Staatsanwaltschaft Hannover eingeschaltet. Sie ermittelt gegen die polnische Firma PKZ Tarnow. Das Subunternehmen hatte die polnischen Arbeitskräfte auf die JVA-Baustelle entsandt.

... kann zukünftig mit 1 bis 2 Euro noch unterboten werden.

Viele Kommunen haben bereits angekündigt, zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für bis zu 600.000 Langzeitarbeitslose Beschäftigungsgesellschaften zu gründen bzw. bestehende Beschäftigungsgesellschaften auszuweiten. Dies ist eine Folge der neuen "Hartz" -Regelung zu den Reformen am Arbeitsmarkt.

In diesem Kontext weist aktuell der Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die in kommunalen Beschäftigungsgesellschaften eingesetzten zukünftigen Empfänger von Arbeitslosengeld II überwiegend zu Dumpinglöhnen beschäftigt werden sollen. Maler und Lackierer sollen beispielsweise zusätzlich zu ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld II eine so genannte Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1 bis 2 Euro pro Stunde erhalten. Die Folge: Beschäftigungsgesellschaften können ihre Tätigkeiten zu konkurrenzlos niedrigen Preisen anbieten.

Der Präsident des Hauptverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz, Jürgen Hinz, zu den Plänen der Regierung: "Unser Gewerk kann in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht das Opfer für das Arbeitslosengeld II sein. Bei konkurrenzlosem 2-€-Dumpinglohn hört der Spaß auf! Dies muß ein Ende haben. Die Pläne würden weitere Betriebe in den Ruin führen."

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