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Architektenausbildung: Quantität verringern, Qualität verbessern

(4.8.2004) Der konjunkturelle Abschwung und ein struktureller Wandel im Bausektor haben zu Unterbeschäftigung in Planungsbüros, zunehmender Arbeitslosigkeit bei Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern sowie deutlichen Überkapazitäten in der Architektenausbildung in Rheinland-Pfalz geführt.

Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz sieht auf Basis des neuen Hochschulgesetzes die Chance, notwendige Veränderungen des Studien(-platz)angebotes herbeizuführen und gleichzeitig Ausbildungsqualität und -effizienz sowie Berufsqualifizierung zu sichern.

In einer von der Vertreterversammlung der Landesarchitektenkammer verabschiedeten Resolution wurden daher grundsätzlich die Schlussfolgerungen der vom rheinland-pfälzischen Wissenschaftsministerium eingesetzten Arbeitsgruppe zur Hochschulentwicklung in Bezug auf den Abbau von Ausbildungskapazitäten in der Fachrichtung Architektur begrüßt. Dabei sei, so die Vertreter der Architektenschaft, Folgendes zu beachten:

  • Das rheinland-pfälzische Angebot an Architektenausbildungsplätzen ist sinnvoll und zielführend abzubauen. Die Schließung eines Ausbildungsstandortes kann dabei nur eine der Alternativen sein.
  • Studieninhalte müssen sich auch an ihrer Praxisrelevanz messen lassen. Die Integration konkreter beruflicher Erfahrung darf nicht aufgegeben, sondern sollte verstärkt werden.
  • Entsprechend dem Hochschulgesetz muss der Bachelorabschluss als erster Studienabschluss zur Berufsqualifikation als Architekt führen. Dies setzt ein vierjähriges Studium voraus.
  • Eine berufliche Fortbildung nach Hochschulexamen sowie während der Berufstätigkeit ist unabdingbar und weiter auszubauen.

Die Architektenkammer wiederholt ihr Angebot zum Dialog mit Hochschulen und Wissenschaftsministerium zur Weiterentwicklung der rheinland-pfälzischen Architektenausbildung.

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