Baulinks -> Redaktion  || < älter 2004/0626 jünger > >>|  

Die rechtzeitige Einplanung von Sprinkleranlagen spart Kosten und eröffnet zusätzliche Gestaltungsspielräume

Brandschutz, Sprinkleranlage, Sprinkleranlagen, Architekten, Genehmigungsplanung, Feuerversicherer, Baubehörde, Bauordnungen, Muster-Bauordnung, Brandwände, Brandschutztore(13.5.2004) Nach wie vor wird der Einbau einer Sprinkleranlage von Bauplanern und Architekten oft erst nach Abschluss der Genehmigungsplanung ins Auge gefasst. Mögliche Defizite beim Brandschutz werden daher in vielen Fällen erst erkannt (und behoben), wenn Feuerversicherer und Baubehörden einbezogen werden. Eine erst nachträglich berücksichtigte Sprinkleranlage dient dann aber in vielen Fällen zur Kompensation vorangegangener Fehler. Das ist nicht nur unter Sicherheitsaspekten bedenklich, sondern meist auch mit vermeidbaren Kosten verbunden:

  • Anlage und Rohrnetz müssen aufwändig an die Einbauten anderer Gewerke angepasst werden, wobei oft zusätzliche Kernbohrungen erforderlich sind.
  • Gerüste und Hebebühnen, die eigentlich von mehreren Gewerken gemeinsam hätten genutzt werden können, müssen ein weiteres Mal bereitgestellt werden.
  • Im Extremfall wird die Montage zusätzlich dadurch erschwert, dass die Installation in einem bereits genutzten Gebäude erfolgen muss.

Nicht zuletzt hat jedoch die zu späte Berücksichtigung einer Sprinkleranlage zur Folge, dass bauliche Sicherheitsmaßnahmen eingeplant oder eingebaut worden sind, die gar nicht notwendig gewesen wären. Ein Blick in die Bauordnungen und andere Vorschriften zeigt, welche Vorteile der Einbau einer Sprinkleranlage im konkreten Fall bieten kann.

So müssen entsprechend der Muster-Bauordnung in einem Gebäude ohne Sprinkleranlage innere Brandwände mit einem maximalen Abstand von 40 Metern errichtet werden, was einer Grundfläche von 1.600 m² entspricht. Sind dann noch Öffnungen oder Durchgänge erforderlich, müssen diese durch äußerst teure Brandschutztore abgeschottet werden. Mit einer Sprinkleranlage hingegen lässt sich wesentlich großzügiger und gleichzeitig kostengünstiger planen: Bis zu einer Grundfläche von maximal 10.000 m² sind weder Brandschutzwände noch Brandschutztore vorgeschrieben.

Große Kaufhäuser und Einkaufscenter, für die die sehr strengen und detaillierten Vorschriften der Muster-Verkaufsstättenverordnung gelten, sind in der Regel bereits mit Sprinkleranlagen ausgestattet. Hier hat man die Vorteile, die sich schon allein durch eine sehr viel größere Flexibilität bei der Aufteilung und Nutzung der Gebäude ergeben, längst erkannt - und schätzen gelernt. Das gilt für viele andere Bereiche leider noch nicht in gleichem Maße.

Dabei lassen sich durch den Einbau von Sprinkleranlagen nicht nur Prämienrabatte bei den Feuerversicherern von bis zu 65% erzielen, sondern auch architektonisch interessante Bauweisen realisieren und kostengünstigere Materialien einsetzen. Dies gilt nicht zuletzt für öffentliche Versammlungsstätten - von der Diskothek bis zum Fußballstadion.

Sprinkleranlagen und ihre Auswirkungen auf ausgewählte Bauverordnungen

Anforderungen an bauliche Maßnahme Ohne Sprinkleranlage Mit Sprinkleranlage
Muster-Bauordnung
Maximaler Abstand der Brandwände 40 m      Unbegrenzt     
Maximal zusammenhängende Grundfläche 1.600 m²      10.000 m²     
Sperre im Brüstungsbereich zur Verhinderung eines vertikalen Brandüberschlags über mehrere Etagen Zwischen den Etagen sind feuerwiderstandsfähige Bauteile mit mindestens 1,5 m Höhe erforderlich Es genügt bereits eine Höhe von 1 m
Landesbauordnungen
Vorgeschriebene Materialien für Decken, Bodenbeläge, Wände und Zwischendecken der Rettungswege Nur Baustoffe mit erhöhter Feuerwiderstandsdauer sind zulässig Preiswerte F0-Teile reichen aus
Muster-Industriebaurichtlinie
Vorgeschriebene Wand- oder Deckenöffnungen in Produktions- und Lagerräumen ab 200 m² Grundfläche Mindestens 2% der Grundfläche des Raumes sind vorgeschrieben 0,5% der Grundfläche des Raumes sind ausreichend
Lüftungsanlagen, die nur für niedrige Temperaturen ausgelegt sind Nicht möglich      Möglich     
Löschwasserrückhalterichtlinie
Vorgeschriebenes Rückhaltevolumen für Löschwasser Rückhaltevolumen muss für einen Löschwassereinsatz der Feuerwehr unter Vollbrandbedingungen ausgelegt sein Rückhaltevolumen für den verringerten Wasserbedarf einer Sprinkleranlage reicht aus
Muster-Garagenverordnung
Zahl der Stellplätze in automatischen Garagen Vorgeschrieben ist eine bauliche Unterteilung in Einheiten von maximal 20 Stellplätzen Unterteilung nicht erforderlich
Vorgeschriebenes Höchstmaß der Rauchabschnitte 5.000 m²      10.00 m²     
Niveau von Fußböden bei Großgaragen Maximal 4 m unter Bodenniveau Nicht eingeschränkt
Muster-Versammlungsstättenverordnung
Ausführung tragender Bauteile wie Wände, Pfeiler, Stützen und Decken bei erdgeschossigen Versammlungsstätten Mindestens feuerhemmend Nicht erforderlich
Ausführung der Tragwerke von Dächern, die den oberen Abschluss von Räumen der Versammlungsstätte bilden oder die von diesen Räumen nicht durch feuerbeständige Bauteile getrennt sind Bei mehrgeschossiger Bauweise feuerbeständig; bei erdgeschossiger Bauweise feuerhemmend Beides ist nicht erforderlich
Ausführung von lichtdurchlässigen Bedachungen über Versammlungsräumen Nur nicht brennbare Baustoffe sind zulässig Schwer entflammbare Baustoffe, die nicht brennend abtropfen, reichen aus
Unterteilung von größeren Versammlungsstätten in kleinere Versammlungsräume Bei Versammlungsstätten, die größer als 3.600 m² sind, ist eine Unterteilung in kleinere Versammlungsräume von maximal 400 m² vorgeschrieben Unterteilungen sind nicht erforderlich
Rettungswege durch Foyers oder andere Hallen Nicht zulässig      Zulässig     
Maximale Höhe von Fußbodenebenen in Versammlungsstätten über der Geländeoberfläche 22 m      Unbegrenzt     
Nutzung von Kellerräumen als Versammlungsstätte Nicht zulässig      Zulässig     
Verwendung von Ausstattungen auf Bühnen oder Szeneflächen Nur zulässig, wenn das Material mindestens schwer entflammbar ist Normal entflammbares Material ist zulässig
Offene Ausführung von Küchen oder ähnlichen Einrichtungen Bis maximal 30 m² Fläche Keine Einschränkung

Vorteile und Chancen auf einen Blick: Anforderungen an bauliche Maßnahmen mit und ohne Sprinkleranlagen in ausgewählten Bauverordnungen.

siehe auch:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH