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Häuslebauer müssen freiwillige Helfer melden

(7.5.2004) Die Muskelhypothek ist eine beliebte Methode, beim Eigenheimbau die Kosten zu senken. Packen freiwillige Helfer aus Verwandtschaft und Bekanntenkreis mit an, müssen diese allerdings der Bau-Berufsgenossenschaft gemeldet werden. "Vergisst" der Bauherr die Anmeldung, drohen ihm saftige Bußgelder bis zu 2.500 Euro, warnt die Bausparkasse Schwäbisch Hall. "Verwandte, Freunde und Nachbarn, die der Bauherr als Hilfskräfte zu den Eigenbauarbeiten heranzieht, sind kraft Gesetz automatisch gegen Arbeitsunfälle versichert", erläutert Schwäbisch-Hall-Rechtsexperte Wolf-Thilo Tettenborn. "Die Meldung bei der Bau-Berufsgenossenschaft aber ist Pflicht und muss spätestens eine Woche nach Baubeginn erfolgen."

Da im Voraus oft schwer abzuschätzen ist, wie viele Helfer wie lange mit anpacken, müssen diese Angaben erst nach einem halben Jahr eingereicht werden. Pro geleisteter Helferstunde zahlt der Bauherr Versicherungsbeiträge, die je nach Bundesland verschieden sind. Dafür übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung im Unglücksfall die Kosten für alle medizinischen Maßnahmen inklusive Reha. Die Versicherung zahlt auch bei vorübergehenden oder dauerhaften Unfallfolgen, bis hin zur lebenslangen Berufsunfähigkeitsrente. Versichert ist nicht nur die Arbeit am Bau selbst, sondern auch der Weg von und zu der Baustelle einschließlich der Besorgung von Baumaterial. Der Bauherr selbst und sein Ehepartner sind vom automatischen Versicherungsschutz ausgenommen. Sie können sich aber freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichern.

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