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Städtebauinstitut wendet sich scharf gegen Sonderopfer für Eigenheimbesitzer

(25.4.2004) Die ständigen Diskussionen um die Eigenheimzulage, Erbschaftsteuer und Vermögensteuer tragen in erheblichem Umfange zur Verunsicherung bei. Gerade für den Erwerb von Wohneigentum ist eine langfristige Planungssicherheit notwendig: Bekanntlich beginnt die Wohneigentumsbildung nicht erst mit dem Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen vier Wände, sondern setzt bereits Jahre vorher mit dem Beginn der notwendigen Eigenkapitalbildung ein. Dieser Aspekt der langfristigen Planungssicherheit muß auch im Zusammenhang mit der seit einiger Zeit intensiv geführten Diskussion um eine große Steuerreform beachtet werden. Das Städtebauinstitut appelliert daher dringend an die Politik, die Bundesbürger, insbesondere potenzielle Häuslebauer, nicht weiter zu verunsichern. Dies erklärte Gerda Hasselfeldt MdB, Vorsitzende des Kuratoriums des Städtebauinstituts, bei der Eröffnung des 39. Königsteiner Gesprächs zum Thema "Die große Steuerreform: Auswirkungen und Reaktionen der Kredit- und Wohnungswirtschaft".

Es lägen inzwischen eine ganze Reihe von Konzepten für eine große Reform der Einkommensteuer vor. Allerdings sei bei allen Konzepten nicht klar, was mit der Förderung des Wohneigentums passieren soll. Da die Konzepte in der Regel eine steuerliche Entlastung vorsähen, stelle sich die Frage der Finanzierbarkeit. In diesem Zusammenhang werde immer wieder von Streichungen von Subventionen gesprochen. Hasselfeldt: "Es kann nicht sein, dass von den Häuslebauern ein Sonderopfer verlangt wird. Wenn Subventionen abgebaut werden (müssen), dann muß dies generell für alle Subventionen gelten. Auch bei der Koch/Steinbrück-"Rasenmäher"-Kürzung zum 1. Januar 2004 wurden Ausnahmen zugelassen und die Eigenheimzulage überproportional gekürzt".

Für die Wohnungswirtschaft bedeute das: Es sei ein Gesamtkonzept für die Wohnungsbauförderung notwendig, und es müsse gleichzeitig auch über die steuerliche Belastung des Immobilienbesitzes gesprochen werden. Das Arsenal reiche von der Grunderwerbsteuer über die Grundsteuer und die Einkommensteuer bis hin zur Erbschaftsteuer. Seit Monaten werde ständig darüber nachgedacht, wie innerhalb dieses Systems die Steuerschraube angezogen werden könne. In diesem Zusammenhang erinnerte die Kuratoriumsvorsitzende daran, dass die Vermögensteuer aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgesetzt werden mußte, weil sie nicht mehr mit dem Eigentumsschutz als vereinbar angesehen wurde.

Förderung auf der einen Seite und staatliche Reglementierungen auf der anderen Seite könnten nicht losgelöst voneinander gesehen werden. Es gebe wohl kaum einen Sektor innerhalb der Wirtschaft in Deutschland, der unter einem solchen Einfluß des Staates stehe, wie das Wohnen. Wenn man daher an der Förderschraube drehe, müsse das automatisch auch ein Zurückschrauben der staatlichen Einflußnahme in diesem Bereich zur Folge haben.

Die vom Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung am 25. März abgegebenen Begründungen für die Abschaffung der Eigenheimzulage seien im Übrigen nicht stimmig: Die Eigenheimzulage sei nicht eingeführt worden, um eine etwaige Wohnungsnot zu beseitigen, und die Zahl der Haushalte werde bis zum Jahr 2015, möglicherweise sogar bis zum Jahr 2020, noch um mehr als 2 Mio. wachsen.

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