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Gif-Fachbetriebe sind dem Brandschutz verpflichtet

(2.4.2004) Nicht jeder der mehr als 3.000 Anbieter von Feuerlöschgeräten ist auch fachlich und personell dazu in der Lage, Architekten und Bauplaner bei ihrer Arbeit kompetent und umfassend zu beraten oder den Brandschutzbeauftragten der Unternehmen die geforderte Hilfestellung zu bieten. Darauf hat jetzt die Gütegemeinschaft Instandhaltung Feuerlöschgeräte e.V. (Gif), hingewiesen, eine bundesweit tätige Organisation führender Feuerlöschgeräte-Hersteller und qualifizierter Brandschutz-Fachbetriebe, die einen besonders hohen Qualitätsanspruch vertreten.


Nicht nur dort, wo mit leicht brennbaren Stoffen gearbeitet wird oder Schweißarbeiten stattfinden, besteht ein Brandrisiko. Auch jedes elektronische Gerät wie zum Beispiel ein Computer stellt eine potenzielle Gefahrenquelle dar. Aus diesem Grunde sind in jedem Einzelfall eine Fülle von Fragen zu beantworten: Sind für den jeweiligen Arbeitsbereich geeignete Feuerlöscheinrichtungen vorgesehen oder vorhanden? Sind die Mitarbeiter in ausreichender Zahl im Umgang mit Feuerlöschern vertraut? Stehen Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes mit den organisatorischen Gegebenheiten und Anforderungen des Betriebes vor Ort im Einklang?

Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, einen Brandschutz-Fachbetrieb hinzuzuziehen, der aus der täglichen Praxis die typischen Fehler und Schwachstellen erkennt und von Anfang an ausschalten kann. Denn ein von den Fachleuten erst im laufenden Betrieb durchgeführter Brandschutz-Check bringt dann womöglich Defizite an den Tag, die nur noch unzureichend oder mit erhöhtem Kostenaufwand behoben werden können.

Alles aus einer Hand: Von der Beratung bis zur Brandschutzübung

Durch permanente Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen eignen sich die Gif-Mitgliedsbetriebe und deren sachkundige Mitarbeiter den jeweils neuesten Stand der Technik sowie der Norm- und Gesetzgebung an und garantieren auf diese Weise einen bundesweit einheitlich hohen Ausbildungs- und Qualitätsstandard. Sie stehen damit den Brandschutzbeauftragten der Unternehmen in jeder Phase als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Neben der zumindest im Abstand von zwei Jahren vorgeschriebenen sachkundigen Prüfung der Feuerlöschgeräte bieten sie eine umfangreiche Beratung und führen auf Wunsch auch Brandschutzübungen für die Mitarbeiter durch.

Mitgliedsunternehmen der Gif nehmen dabei ihre Aufgaben äußerst ernst. Sollte ein Kunde trotz aller Maßnahmen zur Qualitätssicherung berechtigten Anlass zu einer Beschwerde haben, prüft die Gütegemeinschaft diese im Sinne des Kunden.

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