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Vermieter muss betagte Badewanne nicht automatisch austauschen

(30.3.2004) Um sich den Zustand einer 30 Jahre alten Badewanne vorzustellen, wird man nicht allzu viel Phantasie benötigen. Besonders schön sah das gute Stück, um das hier geht. nicht mehr aus: Die Oberfläche war rau und nicht mehr leicht zu reinigen. Deswegen bestellte sich ein Mieter nach erfolglosen Diskussionen mit dem Vermieters schließlich selbst eine neue Wanne und schickte dem Eigentümer die Rechnung. Der wollte partout nicht bezahlen, und die Angelegenheit landete vor Gericht.

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Wie der LBS-Infodienst Recht und Steuern berichtet, machte der Mieter damit eine juristische Bauchlandung: Er blieb auf den Kosten für seine Neuerwerbung sitzen. Die Begründung des Amtsrichters: Beim Einzug des Klägers sei die Badewanne bereits 20 Jahre alt und ebenfalls schon nicht mehr besonders attraktiv gewesen. Der Mieter habe also gewusst, worauf er sich einlasse. Erfolgschancen vor Gericht hätte er nur dann gehabt, wenn die Wanne mittlerweile - seit dem Bezug der Wohnung - so beschädigt gewesen wäre, dass er sie gar nicht mehr hätte benutzen oder zumindest nicht mehr säubern können (Amtsgericht Coesfeld, Aktenzeichen 4 C 525/02).

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