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Energieeinsparverordnung: Fenster mit Rollladen - ja oder nein?

(21.2.2004) Jedes Haus hat Fenster - und in der Regel ist ein Rollladen davor. Doch seit Einführung der Energieeinspar­verordnung (EnEV) wird dies häufig in Frage gestellt. Ist der Rollladen noch zeitgemäß? Für ihn sprechen viele Vorteile: Im Winter sorgt er dafür, dass weniger Heizungswärme verloren geht. Im Sommer hält er die Sonne draußen. Regen wird gestoppt. Schallwellen verebben, ehe die Hausbewohner gestört werden. Auch versperrt er neugierigen Blicken die Sicht. Viele Einbruchsversuche scheitern allein am heruntergelassenen Rollladen. Gegen den Rollladen spricht, dass er ein Energieleck öffnet. Beim über dem Fenster sitzenden Rollladenkasten kann durch Spalten am Revisionsdeckel warme Innenraumluft verloren gehen. Die Hausbewohner können sogar einen unangenehmen Zug spüren. Hierfür gibt es heute jedoch eine Lösung - die wie von der EnEV gefordert - Wärmebrücken minimiert: der raumseitig geschlossene Rollladenkasten.

Seit Einführung der EnEV gelten für den Fenstereinbau und auch für den Rollladen deutlich verschärfte Regeln, die bei Nichteinhaltung enorme Schadenersatzforderungen zur Folge haben können. Ein herkömmlicher offener Rollladenkasten, dessen untere Öffnung nur mit einem ungedämmten Holz- oder Kunststoffdeckel abgedeckt wird, kann die strengen Anforderungen nicht mehr erfüllen. Die sichere Alternative ist ein raumseitig geschlossenes System, wie der ROKA RG vom Rollladenkasten-Hersteller Beck & Heun. Dieser massive Kasten hat keinen Deckel mehr im Innenraumbereich, somit keine Fugen und auch keine Schwachstelle bei der Wärmedämmung. Ein extradicker Dämmkeil aus Polystyrol schirmt den Rollraum nach innen hin ab. Auch Seitenteile und, besonders wichtig, Auflagerflächen sind gedämmt.

Verschärfte Anforderungen

Maßgebend für den richtigen Einbau von Rollladenkästen ist das sogenannte Beiblatt 2 der DIN 4108. Wichtig ist, dass das Einbaudetail Beiblatt 2-konform ist - also nicht nur der Rollladenkasten allein betrachtet wird, sondern im eingebauten Zustand auch Wand und Fenster einbezogen werden müssen. Nur in diesem Fall ist die immer häufiger auftretende Schimmelproblematik im Fensterbereich definitiv ausgeschlossen. Hinzu kommt ein optimierter Schallschutz und eine insgesamt verbesserte Wohnqualität.

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