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"Abwasser- und Abfallgebühren werden auch 2004 stabil bleiben"

  • 75 Milliarden Euro Sanierungsbedarf in den nächsten 10 Jahren im Wasser- und Abwassersystem

(30.12.2003) Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) geht davon aus, dass die kommunalen Abwasser- und Abfallgebühren für die Bürger auch im Jahr 2004 stabil bleiben werden.

"Wir haben in den letzten Jahren im Bereich der Abwassergebühren jährlich eine Erhöhung von nur rund 1% und damit unterhalb der Inflationsrate gehabt. Dies bedeutet konkret, dass jeder Bürger in Deutschland heute bei einer sehr hohen Umweltqualität im Durchschnitt eine Abwassergebühr von 116 Euro pro Jahr zahlt. Dies entspricht einer täglichen Belastung von 0,32 Euro und damit in etwa dem Gegenwert eines guten Brötchens", erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied, Dr. Gerd Landsberg, kurz vor Weihnachten in Berlin.

Der DStGB weist darauf hin, dass 75% bis 85% der in die Gebühren einzurechnenden Gesamtkosten der Abwasserentsorgung unveränderliche Fixkosten sind, die z. B. durch den notwendigen Bau bzw. die Unterhaltung einer Abwasserentsorgungsanlage entstehen. Der hohe Umweltstandard kommunaler Abwasserentsorgungsleistungen wird daran deutlich, dass 99% des Abwassers biologisch behandelt wird. "Die gestiegene Gewässergüte und auch der zugenommene Fischreichtum, z. B. im Rhein, sind positive Folgen der hohen Umweltqualität, die durch die kommunale Abwasserentsorgung gewährleistet wird", erklärte Landsberg. Der DStGB schätzt, dass allein in den nächsten 10 Jahren für das gesamte Wasser- und Abwassersystem auf die Kommunen ein Sanierungsbedarf von rund 75 Milliarden Euro zukommt. Allein im letzten Jahr haben die Städte und Gemeinden in die Verbesserung der Wasserver- und Abwasserentsorgungsleistungen rund 6 Milliarden Euro investiert.

Auch im Bereich der Abfallgebühren geht der DStGB für das Jahr 2004 grundsätzlich von einer Konstanz aus. "Nach einer aktuellen bundesweiten Umfrage am Entsorgungsmarkt haben sich die Gebühren und Preise für die Entsorgung der Haushaltsabfälle nur marginal geändert. Ich gehe daher nicht von größeren Gebührenerhöhungen im Bereich der verbrauchsabhängigen Abfallgebühren aus", so Dr. Landsberg.

Gründe für die weitgehende Stagnation der Gebühren im Abfallbereich sind verbesserte Organisationsstrukturen innerhalb der Kommunen und verbesserte Verfahrenstechniken. Vermehrt stattfindende europaweite Ausschreibungen für die Entsorgung von Abfällen und ein damit verbundener kostenreduzierender Wettbewerb seien ebenfalls für die günstige Preisentwicklung verantwortlich.

Der DStGB erinnert daran, dass - entgegen häufig erhobenen Behauptungen - Gebühren von den Kommunen niemals zur Gewinnerzielung oder zum Stopfen von Haushaltslöchern erhoben werden dürfen. Vielmehr handele es sich hierbei immer um eine Geldleistung des Bürgers für eine konkrete Gegenleistung der Kommune. Dabei sei zu berücksichtigen, dass in die Abfallentsorgungsgebühren neben den Personal- und Betriebskosten einer Anlage, den Kosten der Abfallfahrzeuge und der Abfallgefäße insbesondere auch Nachsorgekosten für eine Deponie sowie die den Kommunen entstehenden Kosten für die Beseitigung des immer mehr anwachsenden wilden Mülls einfließen.

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