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Blätter auf dem Gehweg?!

(7.11.2003) Wie bei der winterlichen Räum- und Streupflicht besteht auch im Herbst rund um die Uhr die Pflicht, Blätter von den Gehwegen zu entfernen. Denn diese sorgen unter dem Druck der Schuhsohlen dafür, dass eine rutschige Schmierschicht auf den Wegen entsteht, auf der Passanten nur allzu leicht ausrutschen können. ARAG Experten weisen darauf hin, dass in der Regel Gemeinden diese Kehrpflicht obliegt, die sie meist auf die Grundstückseigentümer übertragen. Die Eigentümer wiederum vereinbaren üblicherweise mit ihren Mietern, dass diese die Gehwege vom Laub befreien, denn immerhin sind sie dem Ort des Geschehens am nächsten. Doch egal, ob die Pflicht zum Laubfegen übertragen wird - die Verantwortung im Schadensfall bleibt beim Vermieter, an diesen kann sich der Geschädigte wenden.

In einem Gebäude mit Eigentumswohnungen teilen sich alle Eigner die Laubfege-Pflicht und alle Parteien haften bei Unfällen gleichermaßen. Wer hier auf dem Gehweg stürzt, hat die Qual der Wahl: Er darf sich an irgendeinen Wohnungseigentümer wenden, dieser muss sich dann selbst darum kümmern, das Geld von den anderen Eigentümern zurück zu bekommen. Nach Auskunft der ARAG Experten bleiben Wohnungseigner selbst dann in der Haftung, wenn sie ihre vier Wände vermieten.

Der beste Schutz vor Schadenersatzforderungen von gestürzten Passanten ist ...

  • für Besitzer von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen eine Privathaftpflichtversicherung.
  • Die Haus- und Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung hilft Besitzern von Mehrfamilienhäusern oder von vermieteten Einfamilienhäusern.
  • Mieter, denen die Pflicht zum Laubkehren übertragen wird, sind gut ebenfalls beraten, wenn sie eine Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

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